Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Felica am 21.02.2020, 15:12 Uhr

So schwer ist das nicht

Dein mann muss so oder so kündigen. Ob die HV dann mit dem LG einen neuen MV abschließt ist nicht Sache deines Mannes. Der kündigt das MV und fertig. Der LG wäre dann wie jeder andere normale Nachmieter zu betrachten.

Übrigens, ich würde mal meinen für den LG gilt ein Untermietvertrag, damit habt ihr deutlich andere Fristen. Das wären nämlich meines Wissens nach nur 2 Wochen. Für den Fall das die HV euch gerne schneller raus haben möchten wegen Renovierung. Oder der LG seinen Mietanteil nicht mehr zahlt. Mit halber Miete von ihm seit ihr aber gut dran, ohne den müsstet ihr die komplette Miete alleine tragen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.