Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von ohno am 21.02.2020, 21:49 Uhr

Erbe und Mierecht

"Mein Mann bringt ihm ein Schreiben darüber in die Briefkasten"

Wem? Dem Lebensgefährten? Er muss doch die Wohnung gegenüber der Hausverwaltung kündigen... Und er soll sich den Erhalt der Kündigung bestätigen lassen, wg der Fristwahrung. Sonst hat er keinen Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht ausgesprochen wurde.

 
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