Geschrieben von eleanora am 21.02.2020, 10:14 Uhr |
Das ist das Problem des Vermieters, nicht Eures
Vielen Dank, das dachte ich mir auch, aber mein Mann meint, da er der Erbe ist, ist er auch im Falle der Kündigung für Wohnung zuständig.
Wie lange ist der gesetzl. Kündigungsfrist, 3 Monaten?, aber bei Mietdauer von über 40 Jahren ist es etwas mehr, oder? 3 Monaten könnten wir irgendwie schaffen, aber länger nicht.
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- Erbe und Mierecht - eleanora 21.02.20, 9:04
- Das ist das Problem des Vermieters, nicht Eures - Strudelteigteilchen 21.02.20, 9:21
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