Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Felica am 10.06.2020, 8:12 Uhr

sie ist aber doch alleine

Das macht dann der Staat. Wenn man das Erbe ausschlägt darf man nichts als Erinnerung nehmen. Ein Betreuer sichtet dann durchvwas von Wert ist, was nicht. Persönliche Unterlagen, Bilder uä können dann an die Verbliebenen ausgehändigt werden. In manchen Fällen darf noch Geld was auf dem Konto des Verstorbenen liegt für die Beerdigungskosten genutzt werden. Sollte man aber vorher abklären.

 
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