Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von emilie.d. am 06.08.2020, 15:47 Uhr

Ne

Wenn Paare sich trennen und sich die Frage stellt, wem die Güter zugeordnet werden sollen, sprich wer Eigentümer ist, reicht einem Gericht eine Rechnung, die auf den jeweiligen Teil der Beziehung ausgestellt worden ist. Oder ein Kaufvertrag. Nur wenn das nicht vorhanden ist, würde nach Indizien entschieden.

Das geht soweit, dass die Freundin meiner Mutter beim Tod ihres jahrzentelangen Lebensgefährten aus der gefühlt gemeinsamen Wohnung von dessen Bruder geworfen wurde. Es gab kein Testament. Sie konnte nicht mal Möbel mitnehmen, weil diese - nachweislich - alle der Lebensgefährte bezahlt hatte. Rechtlich waren es seine und fielen damit nach seinem Tod in die Erbmasse.

 
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