Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Wunder44 am 20.07.2020, 12:23 Uhr

Mieteinnahmen was bleibt über

Was bleibt über von 1200€ Kaltmiete? Welche Kosten hat der Vermieter noch, die er nich auf die Nebenkosten umlegen kann und wie hoch wären die bei 1200€ etwa? Und dann geht noch die Steuer runter. Was bleibt einem also für die eigene Tasche von 1200€? Danke

 
10 Antworten:

Ich kenne einen Vermieter

Antwort von Ellert am 20.07.2020, 14:20 Uhr

dem reicht die Miete nichtmal zum Abzahlen
da scheint er sich sehr verrechnet zu haben bzw sich was einreden lassen beim Wohnungskauf...

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mieteinnahmen was bleibt über

Antwort von trekkie am 20.07.2020, 14:30 Uhr

Hallo,

ich höre immer nur von meiner Nachbarin.... die Steuern. Natürlich sollte der Vermieter auch Rücklagen bilden für Investitionen.

Bei Wohnungen nach WEG sind die Rücklagen nicht vom Mieter zu zahlen. (nicht bei den Nebenkosten).

Ausserdem sind nicht alle Hausmeistertätigkeiten abzusetzten... Damals mit der Eigentumswohnung war das so..

Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das läßt sich doch so gar nicht beantworten

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.07.2020, 14:46 Uhr

Wohnung oder Haus? Alt oder neu? Mit Kredit oder abbezahlt?

Ein großer Brocken sind sicher die Rückstellungen. Bei einer ETW sind die - zumindest für das Gemeinschaftseigentum - gemeinschaftlich geregelt, bei einem Haus muß man sich komplett selber drum kümmern. Und die Rückstellungen können in der Höhe erheblich wanken. Bei der ETW meiner Eltern wurden sie kürzlich verdoppelt, weil das Dach absehbar in etwa vier bis fünf Jahren neu gemacht werden muß. Die Hausverwaltung hat einen Kostenvoranschlag machen lassen und 10% draufgeschlagen, wegen Inflation/Teuerung, und davon muß jetzt jedes Jahr ein Fünftel zurückgelegt werden.

Für das eigene Haus bzw. bei einer Wohnung für den Teil, der nicht Gemeinschaftseigentum ist, muß man selber schauen, daß man für die turnusmäßigen Instandhaltungsarbeiten genug auf der hohen Kante hat. Bei einem Neubau müssen (noch) nicht so viele Rücklagen gebildet werden, weil wahrscheinlich noch nicht so bald was erneuert werden muß - wobei dann häufig der Fehler gemacht wird, die Rücklagen zu niedrig anzusetzen, um die Wohnung billig zu rechnen. Bei Altbauten sind die Rückstellungen teilweise erheblich. Meine Schwester wohnt in einem denkmalgeschützen Altbau und legt monatlich einen Betrag zurück, der für andere Leute einer kompletten Warmmiete entspricht.

Fast immer nicht oder nur zum Teil umlegbar sind Kosten, die nicht regelmäßig anfallen, und außerdem das, was der Vermieter in seiner Aufgabe als Vermieter bezahlt - Verwaltung, Kontogebühren, Abschlußprüfung....

Kredit erklärt sich von selber - der muß natürlich aus der Nettomiete bezahlt werden. Und nicht immer werden die Kreditkosten billiger. Aktuell sind die Zinsen niedrig - aber wer weiß, ob das nach Ablauf der Zinsbindungsfrist noch so ist?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das läßt sich doch so gar nicht beantworten

Antwort von Wunder44 am 20.07.2020, 17:41 Uhr

Hallo Strudelteigteilchen, es ist ein älteres Haus. Ich habe keine Ahnung was da von den 1200€ kalt übrig bleibt. Hast du eine Vorstellung?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das läßt sich doch so gar nicht beantworten

Antwort von Felica am 20.07.2020, 18:58 Uhr

Da wirst du aber deinen Vermieter fragen müssen. Niemand hier wird dir das beantworten können. Weil niemand weiss welche Kosten dein Vermieter mit dem Haus noch so hat. Vieles bekommen Mieter nicht mit. Da sind zB Wartungen, Reparaturkosten, Kredite oder auch die Gemeinde. Manchmal werden Straßen oder Kanäle neu gebaut und die Anwohner müssen sich da beteiligen. Das kann leicht mal mehrere tausend € werden, sogar recht sicher.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das läßt sich doch so gar nicht beantworten

Antwort von Strudelteigteilchen am 21.07.2020, 10:50 Uhr

Nein, ich habe keine Vorstellung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mieteinnahmen was bleibt über

Antwort von Okypete am 26.07.2020, 12:14 Uhr

Die Frage ist falsch.....fast alles ist Umlagefähig an Nebenksoten...aber der individuelle STeuersatz ist entschident...dann bleibt mal die hälfte übrig.....Schau doch einfach seine sTeuererklärung an...überschuss aus V und V

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das läßt sich doch so gar nicht beantworten

Antwort von Leena am 31.07.2020, 11:14 Uhr

Kleine Anmerkung:

Bei der Steuer sind die Zahlungen in die Rücklage noch nicht absetzbar, weil sie noch nicht endgültig den Einflussbereich verlassen haben - erst die aus der Rücklage gezahlten Erhaltungs- oder Sanierungskosten können steuerlich abgezogen werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mieteinnahmen was bleibt über

Antwort von Leena am 31.07.2020, 11:19 Uhr

Das kann man so absolut nicht sagen.

Zumindest steuerlich kenne ich keinen Vermieter, der in den ersten Jahren einen Überschuss machen würde - allein mit AfA, also der Abschreibung für die Anschaffungskosten für das Gebäude, Finanzierungskosten und im Zweifelsfall noch Geldbeschaffungskosten liegen die allermeisten Vermieter erst einmal unter den Mieteinnahmen, machen also Verlust. Da sind dann im Vergleich die umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Nebenkosten "Kleinvieh".

Ach so, was umlagefähig ist und was nicht, ist teilweise auch nach Mietvertrag unterschiedlich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Mieteinnahmen was bleibt über

Antwort von Mehtab am 06.08.2020, 22:01 Uhr

Das kommt ganz auf die jeweilige Konstellation an. Wenn du viel Eigenkapital einsetzt, bleibt dir natürlich mehr Gewinn übrig, den du dann aber noch versteuern musst. Sind in den nächsten Jahren Reparaturen fällig? Die musst auch du als Vermieterin bezahlen. Es gibt viele Faktoren, von denen das abhängt. Wenn du alles selbst verwaltest, dann brauchst du keinen Verwalter bezahlen. Da kannst du auch sparen, so dass mehr Geld für dich übrigbleibt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.