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Geschrieben von Koala2020 am 30.07.2020, 8:38 Uhr

Aufteilung Elternzeit -HILFE

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich und mein Partner erwarten am 24.11.2020 unseren 1. Nachwuchs und beschäftigen uns schon länger mit dem Thema Elternzeit/Elterngeld und kommen mit den ganzen Aufteilungen durcheinander. Es wäre schön wenn uns jemand helfen kann.
Wir haben uns folgendes überlegt:
Mutter: Mutterschutz/Elternzeit ab Geburt 24.11.20-24.11.2021
Mutter : Arbeit 25.11.2021-30.06.2020
Mutter: nochmalige Elternzeit 01.07.22-01.10.2022

Wann ist es für den Partner möglich die 2 Monate Elternzeit mit Elterngeld zu nehmen?
Können die 2 Monate aufgeteilt werden (in 2021 und 2022?)

Wir wissen nicht so recht ob die Elternzeit "Mutter" so aufgeteilt werden kann und wann die sinnvollste Zeit für den Mann wäre.

Vielleicht kann uns jemand helfen.
Danke fürs lesen ;)

 
9 Antworten:

Re: Aufteilung Elternzeit -HILFE

Antwort von Shaddi am 30.07.2020, 8:59 Uhr

Ohne Garantie, fand die Elterngeldanträge auch furchtbar.
Die Aufteilung für die Mutter geht so, denke ich. Allerdings bekommst du nur für höchstens 12 Monate auch Geld. Das andere Elternteil kann auch zwei Monate beantragen, sofern diese zusammenhängen oder bei deinen mindestens zwei direkt aufeinander folgen. Das erfüllt ihr ja.
Außerdem endet dein Jahr nicht am 24.11., sofern sich euer Kind denn an den ET hält, sondern einen Tag vor dem ersten Geburtstag. Am Geburtstag selbst beginnt der 13. Monat.
Die beiden Monate für Papa haben wir auch auf zwei Jahre aufgeteilt. Den ersten nahm er direkt nach der Geburt, den zweiten eine Jahr später, also den ersten und 13. Lebensmonat unseres Sohnes. Ich hatte das ganze erste Jahr. Für den Vater soll es so schöner sein, weil in den ersten Monaten Mama doch irgendwie die Nummer 1 ist und sowieso noch nicht viel passiert. Mit einem Jahr laufen viele Kinder schon oder krabbeln und ziehen sich irgendwo hoch. Das lohnt sich für Papa mehr.
Soweit ich weiß kann man in den ersten drei Jahren Elternzeit nehmen (oder sogar sieben unter irgendwelchen Umständen?). Wenn ihr es noch weiter aufteilen wollt, sollte das also kein Problem sein.

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Re: Aufteilung Elternzeit -HILFE

Antwort von MamavonMia123 am 30.07.2020, 13:25 Uhr

Bedenke, das ihr euch für die ersten beiden Jahre festlegen solltet.
Wenn der Vater auch Elterngeld nehmen möchte darf er in 2022 maximal bis zum 14. LM Elternzeit nehmen.

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Re: Aufteilung Elternzeit -HILFE

Antwort von Koala2020 am 30.07.2020, 14:27 Uhr

Danke für die lange Antwort ;)
Alsooo ich fass das nochmal kurz zusammen für mein Verständnis. Ich, als Mutter, kann ein Jahr zuhause bleiben, ein halbes Jahr wieder arbeiten und dann nochmal in Elternzeit gehen. In dem 2. Teil Elternzeit bekomme ich kein Elterngeld?

Beim Papa ist es möglich die 2 Monate, mit Elterngeld, zu splitten? So wie ihr es gemacht habt? Oder bekommen wir die nur bezahlt wenn diese zusammenhängen?

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Re: Aufteilung Elternzeit -HILFE

Antwort von Felica am 30.07.2020, 20:28 Uhr

Das geht so nicht.

Mutterschutz ist mindestens 8 Wochen nach Geburt bzw solltesr du vor Geburt auch welchen nehmen, dann mindestens vor und nach 14 Wochen. Mindestens deshalb, weil wenn das Kind sich nicht an den ET hält, verschiebt sich der Mutterschutz. Ich hatte zB insgesamt 15 Wochen, weil Kind 1 Woche nach ET kam. Das kann dazu führen das der Mutterschutz bis in den 3ten Lebensmonat geht. Man muss aber für das EG ganze Lebensmonate nehmen, sonst eflischt für den Monat der Anspruch. Zudem sind 8 Wochen mutterschutz keine 2 ganze Monate sondern weniger. Sollte euer Kind also am 24.11 kommen, was eher unwahrscheinlich ist, dann ginge ein Lebensmonat vom 24ten bis zum 23ten des darauf folgenden Monats. Und für den müsstest du auch komplett die Voraussetzungen für EG erfüllen, sprich also weniger als 30 Std die Woche arbeiten. Wenn du also statt an einem 24zen erst ab dem 1ten wieder unter 30 Std kommst, dann bekommst du für den Lebensmonat kein EG. Ausserdem müsstest du jegliches Einkommen der EG- Kasse mitteilen, es wird dann mit dem EG verrechnet. Dir wird die Zeit des mutterschutzes auf jeden Fall beim EG abgezogen. Da kommst du auch nicht drum.

Dazu muss man sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen. Jegliche Änderung daran benötigt die Zustimmung des AG. Ausser du gehst wegen Kind 2 erneut in Mutterschutz. Oder es fällt unter Härtefall. Dazu entfällt der Kündigungsschutz 4 Monate nach Geburt, ausser du befindest dich in EZ. Alle Basismonate EG müssen bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden, danach darf nur noch EG plus bezogen werden. Wobei ab dem 15ten dann immer mindestens einer EG beziehen muss, es darf keine Lücke entstehen.

Wenn wir davon ausgehen das Kind kommt wirklich pünktlich, müsstest du also so das dem AG mitteilen: EZ vom 24.11.20 - 23.1.01.21. Arbeit dann vom 24.01.21 - 23.06.21. Nimmt dein Mann in der Zeit EG, hättet ihr bis dahin 2 Monate für Dich und 5 für deinen Mann. Blieben 7 Monate welche du dann noch komplett nutzen kannst oder sie dir mit deinem Mann teilst. Bleibt ihr dabei gleichzeitig daheim verbraucht jeder von euch in der Zeit je einen Monat.

Ich bekenne, sofern dein Einkommen nicht extrem höher ist als das deines Mannes würde ich es nicht so machen. Sollte ein weiteres Kind bald folgen, so von der Planung, dann erst Recht nicht. Ich würde es eher so machen das ich klassisch die ersten 12 Monate EG nehmen würde. 13 und 14 dann für Papa. Noch besser wäre 13-16 mit EG plus. Hiesse halt doppelt so lange EG, dafür nur die Hälfte pro Monat. Danach würde ich schauen ob es finanziell machbar ist wenn ihr beide auf TZ zurück geht. Solltet ihr beide es finanziell schaffen wenn ihr nur 25-30 Std die woche arbeitet, würde ich versuchen die 4 Partnerschaftsbonusmonate mitzunehmen. So könntet ihr beide zusammen die Betreuung des Kindes übernehmen und ein Teil der Zeit überbrücken. Den in vielen Gegenden werden die Kinder nur zum August in die Betreuung genommen. Mit Glück kann man dann am 1.08.22 mit der Eingewöhnung bei Tagesmutter, Krippe oder KiTa starten. Und wenn alles super läuft ist das kind dsnn im September/Oktober gut eingewöhnt.

Geburtstermin im November ist wegen Beginn betreuung immer August nicht sehr günstig. Da sollte man sehr langfristig planen. Sollte es doch früher klappen, kann man immer noch weiter sehen. Besser so als einen Job zu kündigen weil man keine Betreuung hat und der AG sich wegen erneuter ET querstellt.

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Das ist doch nonsens @Felica

Antwort von Andrea6 am 30.07.2020, 21:23 Uhr

..."Wenn wir davon ausgehen das Kind kommt wirklich pünktlich, müsstest du also so das dem AG mitteilen: EZ vom 24.11.20 - 23.1.01.21. Arbeit dann vom 24.01.21 - 23.06.21..."
Wieso schlägst du der AP vor, direkt nach dem Mutterschutz bzw. 2 Monate nach der Geburt wieder arbeiten zu gehen?
Im Posting ist nichts davon erwähnt, daß sie das wünscht - im Gegenteil.

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Re: Aufteilung Elternzeit -HILFE

Antwort von luvi am 31.07.2020, 0:11 Uhr

Felica,
Ich glaube, du hast da was falsch gelesen mit dem Datum der Elternzeit der Mutter. Sie möchte ein Jahr Elterngeld beziehen.

Du musst dich im ersten Elternzeit-Antrag für 2 Jahre festlegen, kannst aber die Zeiten so angeben, wie du das geplant hast.

Am besten, du schreibst das exakte Datum rein. Elternzeit muss nicht mit den Lebensmonaten übereinstimmen, Elterngeld wird nach Lebensmonaten bezogen. Du kannst also auch nach dem 1. Geburtstag zum Arbeiten beginnen.

Der Vater muss mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen, sonst hat er keinen Anspruch. Die Monate dürfen frei gewählt werden. Beachte aber, dass er sich beim auf 2 Jahre festlegen muss. Beide Monate müssen bei der Erstmeldung angegeben werden.

Er kann Elterngeld auch 2022 bekommen, allerdings nur bis zum 14 Lebensmonat, und der endet am 24.01.

In deiner geplanten 2. Elternzeit, gibt es kein Elterngeld für dich.

Denkt auch daran, dass es zwischen den Elternzeit keinen Kündigungsschutz gibt.

Man kann übrigens auch Teilzeit in Elternzeit machen, mit bis zu 30 Stunden pro Woche.

LG luvi

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Re: Aufteilung Elternzeit -HILFE

Antwort von Koala2020 am 31.07.2020, 6:52 Uhr

Guten Morgen,

danke an alle für eure Antworten.
Luvi hat genau das verständlich zusammengefasst was ich meine und wo meine Frage hin ging. Dankeschön Luvi!

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Re: Das ist doch nonsens @Felica

Antwort von Felica am 01.08.2020, 16:26 Uhr

Weil ich mich schlicht und einfach im Jahr verlesen habe. Hatte sogar 3mal gelesen weil ich mich wegen 22 gewundert hatte.

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Re: Aufteilung Elternzeit -HILFE

Antwort von Felica am 01.08.2020, 16:27 Uhr

Sorry, ich hatte mich mit dem Jahr verlesen. Luvi hat es richtig erfasst.

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