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Geschrieben von Ellert am 14.07.2020, 10:43 Uhr

Arbeitszimmer absetzen ?

Hallo Ihr

ich frage mich gerade ob man seit Corona und Homeoffice da was absetzen könnte was vorher nicht absetzbar war ?
(wir haben einen Raum jetzt als Büro umgebaut, dann würde ich anfangen die Belege zu sammeln) bzw wenn man das kann, was setzt man da ab ?

dagmar

 
8 Antworten:

Re: Arbeitszimmer absetzen ?

Antwort von Schnurzel am 14.07.2020, 21:40 Uhr

Hallo,
Soweit ich weiß ist das gar nicht so einfach...
Das Zimmer darf kein Durchgangszimmer sein, z.B. zum Schlafzimmer oder so. Und es darf null komma null privat benutzt werden. Sprich, wenn ne Schlafcouch drin steht oder ein Schuhregal für die Winterstiefel gilt das nicht.
Das kam in unserem Lokalradio zu Anfang von Corona, schau:
https://www.google.de/amp/s/www.br.de/nachrichten/amp/wirtschaft/arbeiten-in-der-corona-krise-steuervorteile-durch-homeoffice,RvNZwba

Liebe Grüße
Schnurzel

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Re: Arbeitszimmer absetzen ?

Antwort von ohno am 15.07.2020, 18:48 Uhr

Ich weiß nicht, ob Dir das jetzt hilft, ich hänge mal einen Zeitungsartikel dran. Allerdings hab ich auch irgendwo gelesen/gehört, dass man bei HO wg Corona eine Bescheinigung des AG bräuchte über die Zeiten/Tage, damit man absetzen kann. Ob das eine Grundlage hat, weiß ich nicht.

VG ohno

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Re: Arbeitszimmer absetzen ?

Antwort von dhana am 16.07.2020, 18:47 Uhr

Hallo,

mein Schwiegervater ist Steuerberater, und der hat mir erzählt, das einiges im Gespräch ist, was die Absetzbarkeit von Homeoffice angeht, aber noch nichts endgültig entschieden ist.
Gerade das mit Arbeitszimmer wird sicher überarbeitet werden müssen - es hat einfach nicht jeder (in einer kleinen Mietwohnung) ein eigenes Zimmer dafür. Muss oder darf aber trotzdem viel in Homeoffice arbeiten.
Also wird sich die Steuergesetzgebung da sicher anpassen müssen.

Direkte Kosten die du hast - wie z.B. Bildschirm, Schreibtisch... da denke ich ist es sehr sinnvoll die Rechnungen zu sammeln. Was dann absetzbar werden wird...

Gruß Dhana

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bei uns wars anders, wir haben ein Büro eingerichtet

Antwort von Ellert am 16.07.2020, 20:46 Uhr

also Kinderzimmermöbel entsorgt und ein Büro draus gemacht mit dem was man halt so brauchte gekauft
mein Mann hatte lange homeoffice, jetzt auch mit mir im Wechsel
ud im Wohnzimmer kann ich nicht arbeiten.
Ohne Corona wäre es ein Bügel-Gästezimemr geworden

dagmar

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Re: bei uns wars anders, wir haben ein Büro eingerichtet

Antwort von Möhrchen am 17.07.2020, 20:08 Uhr

Wie das wegen Corona läuft, weiß ich nicht genau. Wie wurde das bei euch umgesetzt? Bei uns wurde der Dienstort verlegt.

Ich habe schon vorher Telearbeit in Anspruch genommen und setze das jedes Jahr an...das macht aber der Lohnsteuerhilfeverein für mich - ich habe dafür keine Nerven^^ und die haben alles im Blick auch wenn sich zu schwebenden Sachen noch etwas ändert.

Ich habe die technische Ausstattung von meinem AG bekommen.

Direkte Kosten, die dem Zimmer zuzuordnen sind (Möbel, ggf. Technische Ausstattung, Renovieren usw.), dann indirekte Kosten wie Telefon / Internet, Strom, Heizung, Grundsteuer etc., Zinsen d. Finanzierung etc. - alles im Verhältnis HO zu Gesamtwohnfläche...

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Re: bei uns wars anders, wir haben ein Büro eingerichtet

Antwort von Hase67 am 19.07.2020, 12:42 Uhr

Habt ihr einen guten Steuerberater? Wenn ja, würde ich den fragen, welche Möglichkeiten er da sieht. Falls nicht, würde ich mich direkt ans Finanzamt wenden und nachfragen, unter welchen Voraussetzungen es da Förder- und Absetzungsmöglichkeiten gibt. Das könnte der weitaus schnellere Weg sein, als wenn ihr es dann auf dem Umweg über euren Arbeitgeber macht.

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Re: Arbeitszimmer absetzen ?

Antwort von bellis123 am 20.07.2020, 16:34 Uhr

Das ist eine sehr gute Frage, das kann wahrscheinlich am besten der Steuerberater beantworten. Bzw. sollte man es wahrscheinlich einreichen und dann sehen was draus wird, denn Erfahrenswerte gibt es ja noch nicht. Möglicherweise macht es auch einen Unterschied, ob man HO machen MUSSTE (vom AG aus) oder dies quasi freiwillig tat, da man sonst keine Kinderbetreuung hatte.

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Re: Arbeitszimmer absetzen ?

Antwort von Ac92 am 02.08.2020, 1:03 Uhr

Habe einen telearbeitsplatz und erst kürzlich meine Steuererklärung abgegeben . Sprich , ich habe Home Office auch vor Corona gehabt . Entscheidend ist , dass dir während der Home Office Tage kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht . Das wollte das Finanzamt bescheinigt haben ( vom AG) . Das Arbeitszimmer muss ausschließlich zu dem Zwecke genutzt werden und Mittelpunkt der beruflichen Laufbahn darstellen . Muss ein geschlossener Raum sein - kein Flur oder Ähnliches . Wir sollten eine Skizze der gesamten Wohnung einreichen . In seltenen Fällen kann ein Finanzbeamter natürlich auch eine Besichtigung vornehmen ( in der Regel aber nicht ) . Bei einem Arbeitskollegen war dies allerdings wirklich der Fall und es wurde über einen Videorekorder gemeckert, welchen er nicht zwingend für die Ausübung der Tätigkeit brauchte .

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