Geschrieben von Möhrchen am 02.07.2020, 10:18 Uhr |
Erhöhung Entlastungsbetrag Alleinerziehende
Weiß jemand vielleicht, wie das umgesetzt werden soll?
Ich habe jetzt gelesen, dass bei Lst.Kl. 2 weiterhin der normale Betrag berücksichtigt wird und man sich die Erhöhung zusätzlich als Freibetrag eintragen lassen kann oder eben bis zum Ausgleich warten muss.
Könnte es passieren, dass eine Nachzahlung droht - bisher musste ich bei der 2 noch nie nachzahlen...hatte immer eine kleine Erstattung.
LG
Möhrchen
Re: Erhöhung Entlastungsbetrag Alleinerziehende
Antwort von KKM am 03.07.2020, 12:52 Uhr
Nein.
Deine kleine Erstattung wird höher, weil Du nun weniger versteuern musst.
Das ist eine wunderbare Regelung!