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Geschrieben von Kiina1887 am 01.08.2020, 13:04 Uhr

Kindersitz

Ich habe mich von meiner ex im Januar 2019 getrennt.
Nun ist meine Freundin schwanger und meine ex hat noch die Babyschale isofix aufsatz ect bei sich von unseren Sohn der mittlerweile 4 ist.
Ich habe die Schale gekauft, die rg läuft auch auf meinem Namen.... Hab ich Anspruch auf das Equipment?

 
24 Antworten:

Re: Kindersitz

Antwort von Lotusblume84 am 01.08.2020, 14:01 Uhr

Selbst wenn und sie gibt sie nicht raus, willst du sie dann einklagen bzw über den Anwalt gehen? Das lohnt nicht.

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Re: Kindersitz

Antwort von Kiina1887 am 01.08.2020, 14:18 Uhr

Naja... Hat neu fast 900€ gekostet..

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Re: Kindersitz

Antwort von Felica am 01.08.2020, 16:25 Uhr

Was nutzt es dir? Das Zeug ist 4 Jahre alt, damit ist die Sicherheit eh fragwürdig. Außerdem, du fragst nicht wirklich 1,5 Jahre nach der Trennung ob die noch dein Zeug aufbewahrt hat. Dann hättest du halt die Sachen bei der Trennung mitnehmen sollen. So kannst du also wenn nett anfragen ob die noch da sind, wobei ich wenn nur die Base wenn nutzen würde, aber verlangen, eher nicht.

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Re: Kindersitz

Antwort von Ellert am 02.08.2020, 20:17 Uhr

wer weiss ob sie das gute Stück nicht schon verkauft hat...

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Re: Kindersitz

Antwort von Detektiv007 am 03.08.2020, 1:05 Uhr

Wie es rechtlich ist, keine Ahnung, aber moralisch finde ich das echt unmöglich

Das Teil wurde damals für EUER Kind angeschafft, weder für dich noch für die Mutter.

Und jetzt, nach 1 1/2 Jahren fällt dir auf einmal ein, du hättest Anspruch darauf?

Und wenn sie das Teil verkauft hat, forderst du dann das Geld zurück?

Menschen gibts ..

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Re: Kindersitz

Antwort von emilie.d. am 04.08.2020, 16:16 Uhr

Grundsätzlich ja, durchsetzen musst Du das im Zweifel aber gerichtlich. Und es könnte Dir auf die Füße fallen, dass die Schale seit Jahren dort rumsteht. Dann könnte man auch unterstellen, dass Du die Schale verschenkt hast.

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Re: Kindersitz

Antwort von Berlin! am 05.08.2020, 15:44 Uhr

900 Euro für einen Kindersitz???

Nun ja. Es war eine gemeinsame Anschaffung für Euer Kind. Sie gehört, ganz nüchtern betrachtet, Euch beiden. Was auf der Rechnung steht sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.

Frag doch einfach nach den Sachen. Und überlege Dir, inwieweit es sich lohnt, deswegen einen Krieg anzufangen.

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Re: Kindersitz

Antwort von emilie.d. am 06.08.2020, 4:50 Uhr

Doch, die Rechnung belegt, dass er den Sitz gekauft hat und dass er damit ihm gehört. Selbst in einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft wäre das so.

Problematisch ist, wenn man seine Sachen nach Trennung jahrelang bei der Ex rumliegen lässt. Prinzipiell darf die Ex z.B. nicht einfach Sachen wegwerfen, aber wie da die Fristen sind und wie oft sie das ankündigen müsste, weiß ich nicht. Sie könnte auch behaupten, dass er den Sitz verschenkt hat, wäre ja auch nicht unglaubwürdig, wenn man sich über 1 Jahr nicht rührt.

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Re: Kindersitz

Antwort von Berlin! am 06.08.2020, 10:52 Uhr

Die Rechnung belegt nur. dass er den Sitz bezahlt hat. Nicht, dass er ihm gehört. Abstraktion- bzw- Trennungsprinzip.
Nur, weil ich etwas gekauft habe, erlange ich noch kein Eigentum an der Sache.

Wenn ich es recht verstehe, waren die beiden nicht verheiratet.

Und wie gesagt:
Soll er doch nach den Sachen fragen. Und dann kann er ja klagen, auf Herausgabe oder Schadenersatz. Das hilft bestimmt weiter.

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Ne

Antwort von emilie.d. am 06.08.2020, 15:47 Uhr

Wenn Paare sich trennen und sich die Frage stellt, wem die Güter zugeordnet werden sollen, sprich wer Eigentümer ist, reicht einem Gericht eine Rechnung, die auf den jeweiligen Teil der Beziehung ausgestellt worden ist. Oder ein Kaufvertrag. Nur wenn das nicht vorhanden ist, würde nach Indizien entschieden.

Das geht soweit, dass die Freundin meiner Mutter beim Tod ihres jahrzentelangen Lebensgefährten aus der gefühlt gemeinsamen Wohnung von dessen Bruder geworfen wurde. Es gab kein Testament. Sie konnte nicht mal Möbel mitnehmen, weil diese - nachweislich - alle der Lebensgefährte bezahlt hatte. Rechtlich waren es seine und fielen damit nach seinem Tod in die Erbmasse.

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Re: Ne

Antwort von Berlin! am 06.08.2020, 16:07 Uhr

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Solche Rechnungen sind ohne weitere Umstände etc. pp. ein Indiz und das Eigentum wird in aller Regel vermutet, nicht festgestellt.
Was die Freundin Deiner Mutter angeht: ich kenne weder Fall noch Umstände.

Hier weiß man nur, dass die Rechnung auf seinen Namen lautet. Mehr nicht,
Er kann es dem Kind oder der Ex geschenkt haben etc. pp..

Wie gesagt: soll er doch klagen.

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er soll doch erstmal fragen

Antwort von Ellert am 06.08.2020, 19:09 Uhr

das kann man auch nett machen
ohne gleich Krieg zu haben
er hat ihn damals bezahlt und ihn ihr nicht geschenkt, fürs Kind genutzt wie er meint.
Wenn das Baby rausgewachsen ist und der wertvoll war hat sie ihn ggf schon lange verkauft, fragt sich dann, darf sie das ?
Ich hab noch nie nen Kindersitz für 900.- gehabt... bei der Summe würde ich wirklich fragen und nicht gleich mit Klage um die Ecke kommen

dagmar

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Re: er soll doch erstmal fragen

Antwort von Berlin! am 06.08.2020, 20:19 Uhr

Das ist exakt, was ich gesagt habe....

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Rechnungen und Kaufverträge sind eben kein Indiz.

Antwort von emilie.d. am 06.08.2020, 23:57 Uhr

Sondern ein Beweis, dass Du Eigentümer von Spülmaschine, Auto, Küche, Kindersitz bist. Rechtlich unterscheidet sich eine Beziehung ohne Trauschein in der Hinsicht nicht von einer WG. Was ich gekauft habe, bleibt meins, auch wenn es gemeinsam genutzt wurde.

Einzig, wenn man auszieht und erst Jahre später ankommt, man will dies und jenes, da wird es wahrscheinlich schwierig vor Gericht.

Was den Fall meiner Mutter angeht, da braucht man keine besonderen Umstände zu kennen. Das ist eine Falle, wo regelmäßig Männer und Frauen reintappen. Nur weil man Jahrzehnte eheähnlich zusammenlebt, wird man rechtlich ohne Trauschein oder Testament nicht anders als eine WG behandelt. Insofern sollte man sehr genau überlegen bei größeren Anschaffungen, wie man sich im Falle einer Trennung oder Tod des Lebenspartners entsprechend absichert. Z.b. über gemeinsame Kaufverträge.

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Schwierig

Antwort von emilie.d. am 07.08.2020, 0:00 Uhr

Es gab im Rechtsforum mal einen Fall, wo eine Frau gefragt hat, ob sie die Klamotten ihres Ex wegschmeißen darf, da er sie nicht abholt.

Laut RA darf sie das eben nicht so.einfach, weil sie nicht Eigentümerin ist, könnte man auf Schadensersatz verklagt werden. Man muss aber auch nicht unendlich lang das Zeug einlagern. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern, wie oft man eine Frist zur Abholung setzen muss.

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Re: Rechnungen und Kaufverträge sind eben kein Indiz.

Antwort von Berlin! am 07.08.2020, 13:51 Uhr

Na Du kennst Dich ja super aus.
Dann brauchst Du ja keine Hilfe.

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Re: Schwierig

Antwort von Berlin! am 07.08.2020, 13:52 Uhr

Such doch eine ewig, dann findest Du sicher einen Fall, der so ähnlich ist. Oder noch ähnlicher. das reicht dann, um die richtige Antwort zu geben.

Ich frage mich gerade, wozu noch jemand Jura studiert. Braucht man dich gar nicht.

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Re: Kindersitz

Antwort von Ani123 am 07.08.2020, 23:05 Uhr

Wie gut verstehen sie sich mit ihrer Ex? Wenn gut, dann würde ich sie fragen, ob sie die Schale+Base noch hat. Wenn ja, dann würde ich fragen, ob ich sie mitnehmen kann. So fühlt sie sich nicht übergangen, denn wer weiß, vielleicht ist sie auch gerade schwanger und plant die Teile für sich mit ein? Sie haben die bezahlt und damit gehören diese ihnen, aber bedenken sie, ihre Ex hat die Sachen über 1,5 Jahre gelagert, vermutlich im Glauben, dass sie die nicht mehr haben möchten.
Wenn sie nun die Herausgabe fordern, dann schlagen sie vor, dass sie all ihre restlichen Sachen die noch bei ihrer Ex sind mitnehmen. Das schafft Klarheit und für ihre Ex auch Erleichterung, denn sie muss die Sachen nicht weiter lagern. Emotional kann es für die Ex trotzallem werden/sein, denn euer Sohn lag darin und jetzt soll dein zweites Kind dort rein? Sachlich ok, moralisch für ihre Ex vielleicht nicht.
Sollte sie die Schale+Base nicht mehr haben würde ich das so hinnehmen. Falls sie es nicht von sich aus sagt, können sie nachfragen, wo die Sachen geblieben sind. Ob verkauft, weggeschmissen, oder was auch immer; ich würde das offen stehen lassen und keine Vorwürfe machen. Natürlich ist das ärgerlich für sie, andererseits sind 1,5 Jahre vergangen.
U d eines sollte bei ihnen an erster Stelle stehen und das ist der gemeinsame Sohn und dafür würde ich auf Vorwürfe, Klage, usw. verzichten, denn mit 4 bekommt er mehr mit als Erwachsene denken.

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Re: Rechnungen und Kaufverträge sind eben kein Indiz.

Antwort von emilie.d. am 08.08.2020, 1:04 Uhr

? Ich bin nicht der AP, ich brauche tatsächlich keine Hilfe. Ich habe Deinen Post kommentiert, weil Du schriebst:

'Nun ja. Es war eine gemeinsame Anschaffung für Euer Kind. Sie gehört, ganz nüchtern betrachtet, Euch beiden. Was auf der Rechnung steht sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.'

Das stimmt eben nicht. Wenn ich in einer Beziehung ohne Trauschein XY kaufe und das durch Rechnung oder Kaufvertrag belegen kann, bin ich der Eigentümer und bei Trennung kann ich diese beweglichen Dinge wieder mitnehmen, ohne meinen Lebenspartner irgendwie auszahlen zu müssen.

Der AP hat das Problem, dass er wohl nicht mehr Besitzer des Autositzes ist. Er kann dann auf Herausgabe klagen, aber prinzipiell wird eben bei beweglichen Dingen erstmal angenommen, dass der Besitzer auch der Eigentümer ist. In diesem Fall eben seine Ex. Beweislast läge dann vor Gericht bei ihm, er müsste belegen, dass dem nicht so ist.

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Re: Schwierig

Antwort von emilie.d. am 08.08.2020, 1:17 Uhr

Wenn der AP die Möglichkeit hätte, dann hätte er sicher am liebsten die Auskunft rechtssicher von einem Anwald oder einem Richter gehabt, ob er Anspruch auf den Kindersitz hat oder nicht.

Die Möglichkeit hat er offensichtlich nicht, sonst hätte er nicht in einem Laienforum gefragt. Würde ich allerdings genauso machen, bevor ich Geld in eine anwaltliche Beratung investiere.

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da er sich nichtmehr meldet

Antwort von Ellert am 08.08.2020, 9:42 Uhr

wars ggf ein Fake der provozieren wollte
den 900.- für einen Kindersitz ?

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Re: Rechnungen und Kaufverträge sind eben kein Indiz.

Antwort von Berlin! am 08.08.2020, 12:45 Uhr

Wie ich schon sagte: Du bist doch versiert in juristischen Dingen. Was brauchst Du da Rat.
Oder solche Dinge wie Trennung- und Abstraktionsprinzip.

Dir reichen 3 Halbsätze und Du hast die perfekte, juristisch korrekte Lösung. Finde ich super, damit bist Du besser als manche Anwältin. Die doch glatt nochmal nachfragen würde.....Dir reicht die Rechnung, Fall gelöst.

Jura ist eben doch ganz einfach.

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Re: Rechnungen und Kaufverträge sind eben kein Indiz.

Antwort von emilie.d. am 09.08.2020, 1:21 Uhr

Warum so persönlich? Was hat das Abstraktionsprinzip damit zu tun, wenn bei einem nicht-verheirateten Paar entschieden werden müsste, wer Eigentümer eines Kindersitzes ist? So lange beide noch zusammen wohnen, der, der den Sitz nachweislich gekauft hat. Probleme hat man, wenn man nicht mehr Besitzer einer beweglichen Sache ist, Klagen auf Herausgabe sind mit einem hohen Prozessrisiko verbunden.

Bei Ehe, egal ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung, wird Aufteilung von Hausrat kompliziert.

Ich bin keine Anwältin, aber Patchworkkind mit Geschwistern, die zum Teil in 3. Ehe leben und habe schon einiges an Trennungs und Scheidungskriegen miterlebt, wo sich gerichtlich sogar noch um Fotoalben gestritten wurde.

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Es ist wohl hinfällig, er schreibt nicht mehr ;) owt

Antwort von Detektiv007 am 09.08.2020, 20:15 Uhr

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