Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von basis am 28.03.2019, 13:25 Uhr

Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf

Wenn die Krankheit nicht schwangerschaftsbedingt ist, wird Krankengeld mit 0€ im Monat angesetzt. Ansonsten mit dem gleichen Lohn wie vor dem Krankengeld. Um ein BV, auch wegen Arbeitsplatz zu bekommen, musst du erst einmal wirklich arbeitsfähig sein. Das BV soll Arbeitnehmer schützen, die arbeiten können und wollen, zum Schutz des Kindes aber nicht dürfen. Es soll nicht jemanden besser stellen, der/die gar nicht arbeiten kann.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.