Geschrieben von Arwen37 am 20.03.2019, 16:27 Uhr |
Kann der Vater einfach so das Kindergeld beantragen?
Hallo ich hab nur eine frage das Kindergeld meines Kindes läuft über mich kann der Vater trotzdem das Kindergeld über sich beantragen ohne das ich das weiß?
wir mussten bei jedem Kind den Antrag BEIDE unterschreiben udn auch dass
Antwort von Ellert am 20.03.2019, 19:46 Uhr
der andere Elternteil das nicht auch beantragt hat.
War das bei Euch nicht so ?
dagmar
Re: wir mussten bei jedem Kind den Antrag BEIDE unterschreiben udn auch dass
Antwort von Arwen37 am 20.03.2019, 19:53 Uhr
Ja stimmt das war auch so wir müßten beide unterschreiben klar
Das heißt er kann nicht jetzt im Nachhinein hingehen und das es über ihn läuft?
Lg
Hast Du denn den Wechsel unterschrieben
Antwort von Ellert am 20.03.2019, 20:57 Uhr
Das verstehe ich ja nicht
die üebrweisen doch nicht einfach dann dem Vater wenn vorher beide damit einverstanden waren dass es die Mutter bekommt
ich kann mir das schwer vorstellen, ruf doch mal die Kindergeldkasse an
dagmar
Re: Kann der Vater einfach so das Kindergeld beantragen?
Antwort von kravallie am 27.03.2019, 15:06 Uhr
Kindergeld kann nur der beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist.
kindergeld läuft auf die steuernummer des kindes
Antwort von mellomania am 30.03.2019, 11:32 Uhr
damit es eben nicht doppelt beantragt werden kann. da es das frühern icht gab, ist es als doppelt gelaufen da es für beamten nicht über die gleiche kasse läuft wie für nicht beamten. dann gab es die steuernummer, damit die dann geblockt ist. wenn du es bei dir laufen hast müsstest du zustimmen dass es über den mann läuft, was aber nur geht, wenn das kind bei ihm gemeldet ist. er kann es nicht ummelden das kind und das kindergeld ohne deine zustimmung.
Beschäftigungsverbot
Anonyme Briefe/ Anschuldigingen
Mutterschaftsgeld
Freundin im Kh kann ich Pflegegeld oder ähnliches beantragen?
Schwanger, statt Arbeit in der Pflege- im Büro
Mutterschutz - wann letztes Gehalt - Zahlung Krankenkasse
Elterngeld und Elternzeit
Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.
Elterngeld nachträglich, zweite SW