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Geschrieben von -kayleigh- am 27.03.2019, 17:57 Uhr

Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf

Hallo,

Wie sieht der Ablauf aus, wenn man krank ist, Krankengeld erhält und man in der Zeit schwanger wird.
Krankheit ist begrenzt, also Arbeit wäre nach geraumer Zeit möglich.
Lt Krankenkasse würde man, wenn man schwanger ist und ein Beschäftigungsverbot erhält, sofort aus dem Krankengeld kommt und regulär seinen Lohn erhält.
Ist diese Information von der Krankenkasse richtig?

Vielen Dank

 
7 Antworten:

Re: Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf

Antwort von Felica am 27.03.2019, 20:29 Uhr

Nicht ganz. Solange die AU läuft, kann es kein BV geben. Erst wenn man wieder arbeitsfähig ist, kann es ein BV geben. Ab dem Moment bekommt man dann aber den regulären Lohn. Da es aber kein 100% sicheres BV mehr gibt seit der letzten Gesetzesänderung, kann man sich darauf nicht verlassen. Sollte der Arzt zudem das BV ausstellen, wird es umso strenger kontrolliert ob nicht doch noch die Voraussetzungen für eine AU gegeben sind. Im Zweifel muss man dann die Gelder zurück zahlen.

Für das EG wird die Zeit wo man Krankengeld bekommen hat aber mit 0 € gewertet, Ausnahme wäre nur wenn schwangerschaftsbedingtes Krankengeld.

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Re: Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf

Antwort von -kayleigh- am 27.03.2019, 22:21 Uhr

Hallo,
Das hat mir meine Krankenkasse leider nicht verraten. Das heißt, ich erhalte erst das BV wenn ich wieder gesund bin?
Wie wird dann konkret das EG berechnet? 11 Monate statt 12 ?

Vielen Dank

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worum gehts denn genau?

Antwort von mellomania am 27.03.2019, 23:11 Uhr

bv wegen was? arbeitsplatz?

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Re: worum gehts denn genau?

Antwort von -kayleigh- am 28.03.2019, 7:54 Uhr

Ja genau ... Bei uns im Bereich darf nicht mehr gearbeitet werden

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Re: Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf

Antwort von -kayleigh- am 28.03.2019, 9:48 Uhr

Hallo, kennst du evtl einen guten EG-Rechner? Wo das Krankengeld mitberechnet werden kann?

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Re: Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf

Antwort von basis am 28.03.2019, 13:25 Uhr

Wenn die Krankheit nicht schwangerschaftsbedingt ist, wird Krankengeld mit 0€ im Monat angesetzt. Ansonsten mit dem gleichen Lohn wie vor dem Krankengeld. Um ein BV, auch wegen Arbeitsplatz zu bekommen, musst du erst einmal wirklich arbeitsfähig sein. Das BV soll Arbeitnehmer schützen, die arbeiten können und wollen, zum Schutz des Kindes aber nicht dürfen. Es soll nicht jemanden besser stellen, der/die gar nicht arbeiten kann.

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Re: Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf

Antwort von Felica am 28.03.2019, 17:51 Uhr

Tja, meine KK wusste nicht mal das es schwangerschaftsbedingtes Krankengeld gibt und normales Krankengeld und das das einen Unterschied beim EG macht. Die kamen auch mit Aussagen warum kein BV. Wäre doch viel bequemer wie eine AU. Nur geht es leider nicht um Bequemlichkeit.

Es ist erschreckend wie wenig Ahnung da so mancher Mitarbeiter hat. Blöde ist halt wenn man dann an einen kommt der sich auskennt und man dann selbst die Gearschte ist.

Ich hatte jetzt 7 Mitarbeiter am Telefon bzw in der Filiale bevor mir wer eine korrekte Auskunft geben konnte. Ob es bei der bleibt erfahren ich dann hoffentlich in den nächsten Tagen.

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