Geschrieben von Felica am 27.03.2019, 20:29 Uhr |
Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf
Nicht ganz. Solange die AU läuft, kann es kein BV geben. Erst wenn man wieder arbeitsfähig ist, kann es ein BV geben. Ab dem Moment bekommt man dann aber den regulären Lohn. Da es aber kein 100% sicheres BV mehr gibt seit der letzten Gesetzesänderung, kann man sich darauf nicht verlassen. Sollte der Arzt zudem das BV ausstellen, wird es umso strenger kontrolliert ob nicht doch noch die Voraussetzungen für eine AU gegeben sind. Im Zweifel muss man dann die Gelder zurück zahlen.
Für das EG wird die Zeit wo man Krankengeld bekommen hat aber mit 0 € gewertet, Ausnahme wäre nur wenn schwangerschaftsbedingtes Krankengeld.
- Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf - -kayleigh- 27.03.19, 17:57
- Re: Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf - Felica 27.03.19, 20:29
- Re: Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf - -kayleigh- 27.03.19, 22:21
- Re: Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf - -kayleigh- 28.03.19, 9:48
- worum gehts denn genau? - mellomania 27.03.19, 23:11
- Re: worum gehts denn genau? - -kayleigh- 28.03.19, 7:54
- Re: Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf - basis 28.03.19, 13:25
- Re: Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf - Felica 28.03.19, 17:51
- Re: Krankengeld/Beschäftigungsverbot Ablauf - Felica 27.03.19, 20:29
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