Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.10.2019, 6:54 Uhr

Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?

Es gibt keinen Pflichtteil für Enkel und Urenkel.
Wenn die Erbin nicht verkauft hätte, hätten sie ja auch nix bekommen - wieso also nach dem Verkauf? Das entbehrt doch jeder Logik! Das Erbrecht verändert sich doch nicht, nachdem die Erbin die "Konsistenz" des Erbes verändert hat. Entweder man erbt, oder eben nicht.

Und wenn meine Tochter mir mit Forderungen nach einem wirren "Pflichtteil nach Verkauf" käme, bekäme sie von mir erst recht keinen Cent.

 
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