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Geschrieben von Muts am 28.09.2019, 22:08 Uhr

Wohnsitz Azubi

Hallo, meine Tochter beginnt jetzt ihre Ausbildung und wird auch während der Schulzeit am Ausbildungsort wohnen.
Die Wochenenden, Feiertage und Urlaub verbringt sie zuhause.

Muss sie sich im Ausbildungsort mit erstem Wohnsitz anmelden? Oder kann sie da auch den Zweitwohnsitz machen?
Wie ist das mit Wahlrecht? Sie möchte gern zuhause weiterhin wählen dürfen.

LG Muts

 
10 Antworten:

Re: Wohnsitz Azubi

Antwort von arzule am 29.09.2019, 12:12 Uhr

Hallo,

sie kann bei euch den Hauptwohnsitz belassen und muss sich aber in der anderen Stadt mit Zweitwohnsitz anmelden. Tut sie das nicht, muss sie mit einem Bußgeld rechnen. Es kann allerdings sein, dass es in der anderen Stadt Zweitwohnsitzsteuer anfällt. Das kann man sicherlich googlen.

Sollte es in eurer Stadt keine Steuer geben, würde ich wohl die neue Stadt als Hauptwohnsitz und eure Stadt als Zweitwohnsitz deklarieren.

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Re: Wohnsitz Azubi

Antwort von Ani123 am 29.09.2019, 18:19 Uhr

Wo wohnt sie denn während der Ausbildung? Im Internat, WG oder eigene Wohnung?

Bei mir ist es zwar schon 14 Jahre her, aber es war so:
- 1 Jahr Internat. Keine Ummeldung nötig.
- danach WG-da war ich 17. Ummeldung nötig, allerdings wusste die zuständige Stadt erstmal nicht, was sie als 1. und was als 2.Wohnsitz angeben mussten, weil ich noch nicht volljährig war. Bei meinen Mitbewohnern (volljährig) war es leichter; da wurde die Stadt, wo sie jetzt wohnen, Wohnsitz. (Es hat keiner den Zweitsitz gefordert, daher weiß ich nicht, wie das gemacht wird). Bei mir wurde letzlich entschieden, dass der aktuelle Wohnsitz mein Hauptwohnsitz wird und der vorherige Zweitwohnsitze. Ohne Zweitwohnsitze wäre bei mir nicht möglich gewesen, weil ich noch nicht volljährig war.
- Mit 20 bin ich wieder umgezogen und habe mich umgemeldet. Die Dame fragte mich, ob der Zweitwohnsitz bestehen bleiben soll; ich lehnte es ab. Somit habe ich seitdem nur noch einen Hauptwohnsitz.
Kosten für das Eintragen des Zweitwohnsitzes sind nicht entstanden und wären auch mit 20 nicht entstanden.
Wie erwähnt, es ist 10-14 Jahre her. Da wird sich einiges geändert haben. Was? Das weiß ich nicht.

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Re: Wohnsitz Azubi

Antwort von Muts am 29.09.2019, 19:18 Uhr

Da bin ich mal gespannt, meine Tochter ist noch nicht mal 17 !
Sie soll sich morgen mal dort melden und angeben, dass sie es gern als Zweitwohnsitz möchte. Dann sehen wir ja.

Danke für Eure Antworten!

LG Muts

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Re: Wohnsitz Azubi

Antwort von arzule am 29.09.2019, 19:28 Uhr

Ich arbeite im Bürgeramt und kann dir sagen, dass sie sich ab 16 Jahren allein anmelden kann. Sie kann auch nur den neuen Wohnsitz als alleinigen anmelden. Das wäre wohl die beste Lösung.

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Re: Wohnsitz Azubi

Antwort von Muts am 29.09.2019, 21:19 Uhr

Aus welchem Grund siehst du das als beste Lösung?
Meine Tochter möchte lieber hier gemeldet sein und ist auch so oft wie möglich zuhause.

LG Muts

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Re: Wohnsitz Azubi

Antwort von wolfsfrau am 30.09.2019, 20:35 Uhr

Naja, sie verlagert ja ihren Hauptaufenthalt an den Ausbildungsort.

Und zweitwohnsitze werden oft vergessen, wenn man dann weiterzieht.
Ich habe schon Fastrentner aus ihrem Elternhaus abgemeldet...und ich ich vertrete meine Kollegin im Bürgerbüro nur, wenn sie Urlaub hat.

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Re: Wohnsitz Azubi

Antwort von arzule am 03.10.2019, 18:53 Uhr

Welchen Vorteil hat die Anmeldung bei euch denn? Das leuchtet mir nicht ein. Wenn sie einen alleinigen Wohnsitz in der neuen Stadt hat, muss sie keine Steuern zahlen. Und wenn sie dort bleibt und vergisst den nebenwohnsitz abzumelden und ihr versterbt oder wegzieht, kommt die ehemals GEZ an und will Rundfunkgebühren. Das wird teuer.

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Re: Wohnsitz Azubi

Antwort von arzule am 03.10.2019, 18:54 Uhr

Hier das gleiche

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Re: Wohnsitz Azubi

Antwort von dhana am 06.10.2019, 20:12 Uhr

Hallo,

mein Sohn war mit 16J zur Ausbildung in einer anderen Stadt - dort in einem Wohnheim.

Und wir haben nicht umgemeldet - hat auch niemand danach gefragt.

Gruß Dhana

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Re: Wohnsitz Azubi

Antwort von blubb12 am 07.10.2019, 10:06 Uhr

Ich hatte gerade den Ärger mit Zweitwohnsitz. Hauptwohnung ist in dem Ort, in dem man sich die meiste Zeit aufhält. Arbeitet sie also von Montag bis Freitag am Ausbildungsort, ist sie fünf Tage die Woche dort und nur zwei daheim.
Das Argument "familiärer Wohnsitz" (die Hauptwohnung kann auch die Wohnung sein, an der man sich nur am Wochenende aufhält), gilt scheinbar nur für Ehepaare. Man muss also offenbar verheiratet sein, Kinder oder nicht ist irrelelvant. Vater, Mutter, Kinder sind also nicht automatisch eine Familie, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Den Ärger hatte ich gerade: Kinder, Schule, Kita, Vereine, Familie wurde ignoriert, ich musste detailliert aufschreiben, von wann bis wann ich mich an meinem Dienstort aufhalte (was dank Homeoffice tatsächlich nur drei Tage die Woche waren).
In dem Formular gab es zumindest keine Möglichkeit für Minderjährige/Azubis, also denke ich, da greifen die gleichen Regeln und sie kann nur die elterliche Wohnung als Zweitwohnsitz angeben.

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