Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Sille74 am 27.10.2019, 10:05 Uhr

Das stimmt grundsätzlich *gg*

Dein Einwand, dass Google ein schlechter Rechtsberater sei, passt aber trotzdem hier in unserer konkreten Diskussion nicht. Denn bei uns ging es ja nicht um eine konkrete Fallgestaltung, sondern um die allgemeine Frage, ob vom Grundsatz her bei einer Ausschlagung ein Pflichtteilsanspruch gegeben ist. Und das ist eben im Normalfall nicht so, sondern nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen. Es besteht also bei Ausschlagung eines Erbes nicht grundsätzlich (egal, ob man diesem "Grundsätzlich" nun die Juristensprech-Bedeutung oder die Bedeutung in Umgangssprache beimisst) wie von Dir behauptet ein Pflichtteilsanspruch, im Gegenteil. Und bei so allgemeinen Erwägungen kann man auch auf Google verweisen und vor diesem Hintergrund besteht auch nocht die Gefahr, falsch zu subsumieren.

 
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