Geschrieben von Felica am 04.03.2019, 12:41 Uhr |
Elterngeld nachträglich, zweite SW
Nein, arbeiten ist keine Voraussetzung für EG Plus. Nur für die Partnerschaftsbonusmonate müssen beide Elternteile in dem Zeitraum in dem sie das bekommen entsprechend arbeiten. EG Plus ist wie Basis-EG davon ausgeschlossen.
Ich lese nichts davon das sie keine EZ angemeldet hat. Nur das sie scheinbar sich nicht um EG gekümmert hat. Sind ja verschiedene Dinge.
- Elterngeld nachträglich, zweite SW - Millia1983 03.03.19, 18:20
- Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW - Felica 03.03.19, 19:46
- Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW - SunnyGirl!75 04.03.19, 11:14
- Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW - Felica 04.03.19, 12:41
- Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW - Millia1983 04.03.19, 20:11
- Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW - SunnyGirl!75 05.03.19, 12:37
- Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW - SunnyGirl!75 04.03.19, 11:14
- Re: Elterngeld nachträglich, zweite SW - Felica 03.03.19, 19:46
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