Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Lena_1922 am 02.05.2023, 9:02 Uhr

Elterngeld ? Unterhaltsvorschuss

Nein, Unterhaltsvorschuss muss der Vater nicht zurückzahlen, wenn er wieder arbeitet.
Unterhaltsvorschuss muss er nur zurückzahlen, wenn er leistungsfähig aber unwillig war - d.h. wenn sein Arbeitslosengeld über den Selbstbehalt liegt, dann muss er zahlen - dann würden auch Schulden auflaufen - wenn sein Arbeitslosengeld unter dem Selbstbehalt liegt - dann nicht.
Allerdings noch ist ja Zeit - vielleicht findet er noch einen Job?
Dann muss er auch Betreuungsunterhalt zahlen.

 
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