Geschrieben von FrühchenMama2022 am 28.04.2023, 15:11 Uhr |
Freiwillige Versicherung?
Hallo liebes Forum,
Ich habe eine Frage sind um das Thema freiwillige Krankenversicherung beziehungsweise Krankenversicherungsbeiträge während der Elternzeit.
Ich war vor meiner Schwangerschaft freiwillig gesetzlich versichert. Meinem Arbeitgeber habe ich im Juni 2022 mitgeteilt, dass ich schwanger bin und der voraussichtliche Entbindungstermin Anfang Januar 2023 liegt. Tatsächlich kam unser Kind bereits im Oktober 2022 zur Welt. Ich habe mich daher von Oktober bis Ende Februar 2023 im Mutterschutz befunden. Danach bin ich in Elternzeit gegangen. Das beantragte Elterngeld wurde mir ab Geburt ausgezahlt, wobei die ersten Zahlung ja mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wurde. Verheiratet bin ich nicht.
Nun wurde ich von meiner gesetzlichen Krankenversicherung angeschrieben und aufgefordert, die Krankenversicherungsbeiträge fortan selbst zu zahlen. Laut Mitteilung der Krankenkasse wird seitens des Arbeitgebers Anfang eines jeden Jahres eine Prognose abgegeben, ob die Mitarbeiter weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Dies habe mein Arbeitgeber Anfang 22 so prognostiziert. Auf diese Prognose komme es an. Nicht auf meinen tatsächlichen Verdienst, der 2022 tatsächlich unterhalb der Versicherungsgrenze lag.
Kommt es hier tatsächlich darauf an, was ich in 2022 verdient hätte? Oder hätte mein Arbeitgeber in Anfang 2023 eine Prognose dahingehend abgeben müssen, dass ich diesen Verdienst nicht mehr habe, da ich mich in diesem Zeitpunkt ja bereits im Mutterschutz befand? Hätte ich dann nicht wieder in die Pflichtversicherung fallen müssen und beitragsfrei während der Elternzeit?
Was wäre, wenn ich nun heiraten würde? Könnte ich dann kostenfrei in die Familienversicherung wechseln oder geht das nicht wegen des Anstellungsverhältnisses?
Vielen Dank für eure Hilfe
Re: Freiwillige Versicherung?
Antwort von Frida19 am 29.04.2023, 8:50 Uhr
Hallo,
ich würde die Krankenkasse bitten, das nochmal prüfen zu lassen und die Versicherung umzustellen.
Auf der Seite der AOK habe ich dazu nämlich folgendes gefunden:
Zitat:
"Beiträge während der Elternzeit
In der Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse bei pflichtversicherten Arbeitnehmern beitragsfrei bestehen.
Bei freiwillig gesetzlich versicherten Beschäftigten prüft die Krankenkasse, ob die Mitgliedschaft beitragsfrei fortgesetzt werden kann. Das ist zum Beispiel möglich, wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind und der Ehegatte auch gesetzlich versichert ist."
Ansonsten frag doch hier nochmal im Expertenforum bei Frau Bader nach.
LG
Re: Freiwillige Versicherung?
Antwort von Neverland am 01.05.2023, 16:49 Uhr
Wie warst du den im Oktober versichert? Das entscheidet meines Wissens nach.
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