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Geschrieben von Aleunam68 am 18.04.2023, 21:10 Uhr

Trennungsunterhalt

Guten Abend,
Wir sind 8 Jahre zusammen davon nun bald 3 Jahre im September verheiratet.
Seit 08.04.2023 sind wir getrennt lebend in unserem eigenem Haus.
Ich halte das so nicht weiter aus und werde ausziehen .
Die Psyche macht das nicht mehr länger mit.
Er hat mich für seine erwachsene Tochter fallen gelassen .Sie wohnt nicht mit im Haus.Sie hat gehen mich aggiert und er hat nichts dagegen gemacht und akzeptiert alles was sie gegen mich tut.
Nun bekomme ich Trennungsunterhalt seit März rückwirkend.Mit einschreiben habe ich ihn aufgefordert ab März diesen Unterhalt an mich zu zahlen .Das Einschreiben kam am 30.03.2023 bei Ihm an.
Nun steht der Umzug im Mai in eine andere Stadt an und die Kosten ,welche ich nicht bezahlen kann .Er verdient das dreifache von mir....
Es gab eine Überweisung von Ihm nach meinem bitten es zu übernehmen...Das Umzugsunternehmen kostet 1350€....auf keinen Fall meinerseits möglich es allein zu bezahlen.
Auf dem Überweisungsträger stand ...auf Anrechnung beim Trennungsunterhalt
Ich bekomme 260,-€....
Darf er das anrechnen ,so das es dann irgendwie abgerechnet werden kann und ich am Ende noch Schulden habe? Ich danke für jede Antwort

 
2 Antworten:

Re: Trennungsunterhalt

Antwort von zweizwerge am 18.04.2023, 23:09 Uhr

Hallo,

ich fürchte, das kann er so machen. Ihr seid getrennt - ich wüsste nicht, warum er verpflichtet sein sollte, Deinen Umzug zu bezahlen. Wenn er Dir das Geld zinslos leiht und Du es durch den Trennungsunterhalt abstottern kannst, ist das für Dich an sich ein besserer Deal, als es Dir bei der Bank zu leihen. Es kann natürlich sein, dass Du trotzdem lieber bei der Bank (oder bei jemand anderem) gleihen hättest. In dem Fall hast Du sicher die Möglichkeit, es auf einen Schlag zurückzuziehen, denn Du wolltest das Geld ja, wenn ich Dich richtig verstehe, geschenkt und nicht als Leihgabe zu diesen Konditionen. Da er seine Konditionen vorher nicht kommuniziert hat, bist Du auch nicht verpflichtet, das Geld so zu nehmen.

Sorry.

P.S. Die Daten sind seltsam. Wieso soll er Trennungsunterhalt ab März zahlen, wenn Ihr erst ab dem 8.4. getrennt seid?

Wie sieht es mit Zugewinngemeinsachft aus? Wenn Ihr verheiratet seid und keinen Ehevertrag habt, wäre das der Standardfall.

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Re: Trennungsunterhalt

Antwort von Cata am 21.04.2023, 8:35 Uhr

Bekommst du nicht das Geld fürs halbe Haus. Er muss dich doch auszahlen, wenn er wohnen bleibt.

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