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Geschrieben von Neverland am 01.05.2023, 15:08 Uhr

Elterngeld ? Arbeitsvertrag endet währenddessen

Elterngeld wird weiter bezahlt, solange bist du auch als gesetzliches Pflichtmitglied weiterhin krankenversichert. Deine Elternzeit dagegen endet mit Ende des Arbeitsvertrages. Du solltest dich also direkt nach Geburt - spätestens - um eine Kinderbetreuung kümmern und damit rechnen, das du EG bis September/Oktober 2024 aufteilst. lege dir bereits früh Geld vom Mutterschaftsgeld weg für die Monate die du in EG Plus nehmen musst. Kinderbetreuung ist oft erst ab August möglich und du wirst ALG1 nur dann bekommen, wenn du eine Kinderbetreuung hast. Mit Planung bis Oktober nimmst du den Druck heraus das Kind schnell eingewöhnen zu müssen.

Sofort nach Geburt auch Gelder wie Wohngeld und Kindergeldzuschuss mit beantragen und evtl auch Hartz4. wenn der Vater nicht arbeitet, wird er wohl kaum dem Kind Unterhalt zahlen, geschweige den dir. Also auch Unterhaltvorschuss beantragen. Mein Tipp wäre, bereite alles vor und wenn das Kind geboren wurde, reichst du alles ein sobald die fehlende Unterlagen hast. Du wirst trotzdem gut haushalten müssen, da es dauern kann bis alles durch ist.

 
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