Geschrieben von icki am 08.09.2020, 6:29 Uhr |
BU - was darf die Versicherung fragen?
Nein, Bereicherungsverbot im BU Fall bedeutet du darfst nach BU nicht besser dastehen als vorher. Also zb. wenn du arbeitest und 2.500 EUR netto verdienst, BU wirst und du eine BU Rente in Höhe von 3.000 EUR abgeschlossen hast. Dann würde die BU Rente gekürzt. Trotz das es eine Summenversicherung ist greift dann das Bereicherungsverbot. Aber wie geschrieben, seit einigen Jahren gibt es das nicht mehr und es wird ausgezahlt wie abgeschlossen.
Wenn deine alte Firma den BU Vetrag fortführt erhälst du aus deren Versicherung eine BU Leistung. Wenn es sich allerdings um eine Direktversicherung etc handelt wird diese meist gekündigt oder, wenn bereits möglich, dem Arbeitnehmer mitgegeben.
- BU - was darf die Versicherung fragen? - Streuselchen 04.09.20, 8:23
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - Ellert 04.09.20, 8:49
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - Streuselchen 04.09.20, 8:57
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - icki 04.09.20, 14:18
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - lilly1211 04.09.20, 21:04
- danke für eure Antworten. o.w.T. - Streuselchen 07.09.20, 8:30
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - tonib 07.09.20, 15:20
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - icki 08.09.20, 6:29
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - icki 08.09.20, 6:30
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - icki 08.09.20, 6:29
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - Ellert 04.09.20, 8:49