Geschrieben von icki am 04.09.2020, 14:18 Uhr |
BU - was darf die Versicherung fragen?
Es kommt auf seinen Vertrag an. Bei alten Verträgen besteht wahrscheinlich noch das Bereicherungsverbot, bei neuen gibt es das nicht mehr.
Ich würde bei der Versicherung eine schriftliche Erklärung mit Begründung anfordern.
Die BU ist eine Summenversicherung, da wird gezahlt wie abgeschlossen, zumindest bei neuen Verträgen.
So ein BU Fall kostet die Versicherer schnell Tausende von EUR, da möchten sie wirklich nur zahlen wenn berechtigt. Ist ja auch im Sinne der Versichertengemeinschaft...
- BU - was darf die Versicherung fragen? - Streuselchen 04.09.20, 8:23
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - Ellert 04.09.20, 8:49
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - Streuselchen 04.09.20, 8:57
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - icki 04.09.20, 14:18
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - lilly1211 04.09.20, 21:04
- danke für eure Antworten. o.w.T. - Streuselchen 07.09.20, 8:30
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - tonib 07.09.20, 15:20
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - icki 08.09.20, 6:29
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - icki 08.09.20, 6:30
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - icki 08.09.20, 6:29
- Re: BU - was darf die Versicherung fragen? - Ellert 04.09.20, 8:49