Entwicklung im 1. Lebensjahr

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Geschrieben von elke76 am 24.11.2000, 8:33 Uhr

an ela wegen arbeitslosenhilfe!

Huhu Ela,
ich habe vor 5 Minuten mit dem Arbeitsamt telefoniert und habe folgendes zu hören bekommen.
Du kannst im Erziehungsurlaub Arbeitslosenhilfe beziehen, WENN Du Dich zuverfügung stellst auch einen 630 DM Job anzu nehmen....wenn nicht dann bekommst Du auch keine Hilfe.
Sie sagte mir, man muß zur Verfügung stehen,das heißt wenn sie einen Job haben mußt Du ihn auch annhemen.
Also ich finde das ist dann nix für mich, noch möchte ich nicht arbeiten.
Schade hat sich sooooo gut angehört.
lg elke

Ah sie meinte noch, das die Medien etwas falsch Verbreiten, denn es kommen beim Arbeitsamt seit ein paar Wochen ständig von Müttern solche Fragen und Anrufe.

 
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