Geschrieben von elke76 am 24.11.2000, 8:33 Uhr |
an ela wegen arbeitslosenhilfe!
Huhu Ela,
ich habe vor 5 Minuten mit dem Arbeitsamt telefoniert und habe folgendes zu hören bekommen.
Du kannst im Erziehungsurlaub Arbeitslosenhilfe beziehen, WENN Du Dich zuverfügung stellst auch einen 630 DM Job anzu nehmen....wenn nicht dann bekommst Du auch keine Hilfe.
Sie sagte mir, man muß zur Verfügung stehen,das heißt wenn sie einen Job haben mußt Du ihn auch annhemen.
Also ich finde das ist dann nix für mich, noch möchte ich nicht arbeiten.
Schade hat sich sooooo gut angehört.
lg elke
Ah sie meinte noch, das die Medien etwas falsch Verbreiten, denn es kommen beim Arbeitsamt seit ein paar Wochen ständig von Müttern solche Fragen und Anrufe.
- an ela wegen arbeitslosenhilfe! - elke76 24.11.00, 8:33
- Re: an ela wegen arbeitslosenhilfe! - Diana 24.11.00, 10:35
- Re: an ela wegen arbeitslosenhilfe! - Ela 24.11.00, 14:19
- Re: an ela wegen arbeitslosenhilfe! - Diana 24.11.00, 10:35
Bauchlage
Ich freu mich so!! Alyssa kommt morgen nach Hause
Wie spiele ich mit ihm???
Regel
Gibt es eigentlich noch etwas schlimmeres als kranke Männer?
Neues Lammfell vor Gebrauch waschen ?
Sie trinkt nicht aus der flasche!!!!!
UMFRAGE: Welchen Brei Essen eure Babys??
Wie ist das so bei Euren Maennern?