Elternforum Entwicklung im 1. Lebensjahr

an ela wegen arbeitslosenhilfe!

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Huhu Ela, ich habe vor 5 Minuten mit dem Arbeitsamt telefoniert und habe folgendes zu hören bekommen. Du kannst im Erziehungsurlaub Arbeitslosenhilfe beziehen, WENN Du Dich zuverfügung stellst auch einen 630 DM Job anzu nehmen....wenn nicht dann bekommst Du auch keine Hilfe. Sie sagte mir, man muß zur Verfügung stehen,das heißt wenn sie einen Job haben mußt Du ihn auch annhemen. Also ich finde das ist dann nix für mich, noch möchte ich nicht arbeiten. Schade hat sich sooooo gut angehört. lg elke Ah sie meinte noch, das die Medien etwas falsch Verbreiten, denn es kommen beim Arbeitsamt seit ein paar Wochen ständig von Müttern solche Fragen und Anrufe.


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Ich bin garnicht in Erziehungsurlaub gegangen und bekomme so richtiges Arbeitslosengeld. Das ist wesentlich höher als diese 600,- DM Erziehungsgeld, die dann auch noch vom Einkommen abhängig sind. Man muß sich natürlich zur Verfügung stellen, aber welcher Arbeitgebr möchte denn eine Frau mit Baby einstellen??? Viele Grüße Diana


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Vielen Dank! Jetzt weiß ich Bescheid und werde versuchen mit meinem Erziehungsgeld klarzukommen. Außerdem werde ich noch versuchen eine Heimarbeit zu bekommen. LG Daniela