Baby und Job

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von mellomania  am 03.07.2019, 14:43 Uhr

übertrag nur möglich

wenn BEIDE AG und BEIDE KK einverstanden sind. gilt dann für ein jahr.

jeder hat pro kind pro jahr 10 Tage. man erhält normalerweise keine bezahlung vim AG in der zeit, wohl aber einen ausgleich von der kk. manche AG aber machen auch vier bezahlte tage. da musst du bei dir im Vertrag genau nachsehen bzw. kontakt mit der personalabetilung aufnehmen.

man mus ja angeben, dass niemand sonst das kind betreuen kann. daher geht es nicht, dass beide parallel daheim sind.

man kann es sich aber splitten, in dem der arzt zwei bescheinigungen ausstellt, wie trini oben schreibt.

 
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