Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 03.07.2019, 13:23 Uhr

Ergänzung

Den Schein zur Kinderbetreuung kann nur ein Elternteil zur Zeit nutzen.
Und es macht auch keinen Sinn, wenn beide zu Hause bleiben (außer, man will Urlaub machen).

"Teilt" man sich eine Krankheit, muss der Kinderarzt mehrere Scheine für genau benannte Zeiten ausstellen. (Einen für Montag bis Mittwoch und einen für Donnerstag und Freitag z.B.). Der AG trägt dann in diesem Schein den Verdienstausfall ein und man leitet es an die KK des KINDES weiter.

Trini

 
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