Geschrieben von tamu05 am 06.01.2006, 17:37 Uhr |
@ tamu05
hallo kathrin....sorry, dass ich nicht gleich antworte....ich schau hier immer nur mal so rein...also nicht so regelmäßig.
also fakt ist eindeutig, dass seit diesem jahr alle tamu´s rentenversicherungspflichtig sind. OB dann gezahlt werden muss, entscheidet die lva/bfa. also antrag stellen ist pflicht.
zur berufsunfallversicherung ist zu sagen, dass beitragspflichtig erwerbstreibende(?) sind( klingt so komisch)....jedenfalls leute mit einem gewerbe.....das sind tamus nicht) oder selbständige in der wohlfahrtspflege und das sind wir auch nicht. klar die wollen ihre kassen füllen. ich mach es nicht. schau mal unter lauftall.de! da gibt es auch grad ne riesen diskusion drüber. sind fast alles tamu´s dort. natürlich auch eltern....
lg erst mal , tamu
- @ tamu05 - rokadi. 05.01.06, 14:34
- Re: @ tamu05 - tamu05 06.01.06, 17:37
- Re: @ tamu05 - rokadi. 07.01.06, 7:40
- Re: @ tamu05 - tamu05 06.01.06, 17:37
Hartz 4 und Job?
Beide Elternteilzeit - Gleichgesinnte gesucht
Jetzt nun doch Erziehungsurlaub?? wer kann helfen?
Wie seht Ihr das? Vertrauenverlust Kita
@Henni
Kinderbetreuung 2jähriges Kind in Deutschland
An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung
Was muss man fürs reine textabtippen bezahlen?
Jobbeginn nach Erz.Zeit (nicht grad kurz)