Geschrieben von rokadi. am 05.01.2006, 14:34 Uhr |
@ tamu05
Hallo,
ich hab weiter unten dir zurück geschrieben.
Hoffe, dass ich nicht nerve, aber ich such gerade alles zu diesem Thema zusammen.
Danke Kathrin
Re: @ tamu05
Antwort von tamu05 am 06.01.2006, 17:37 Uhr
hallo kathrin....sorry, dass ich nicht gleich antworte....ich schau hier immer nur mal so rein...also nicht so regelmäßig.
also fakt ist eindeutig, dass seit diesem jahr alle tamu´s rentenversicherungspflichtig sind. OB dann gezahlt werden muss, entscheidet die lva/bfa. also antrag stellen ist pflicht.
zur berufsunfallversicherung ist zu sagen, dass beitragspflichtig erwerbstreibende(?) sind( klingt so komisch)....jedenfalls leute mit einem gewerbe.....das sind tamus nicht) oder selbständige in der wohlfahrtspflege und das sind wir auch nicht. klar die wollen ihre kassen füllen. ich mach es nicht. schau mal unter lauftall.de! da gibt es auch grad ne riesen diskusion drüber. sind fast alles tamu´s dort. natürlich auch eltern....
lg erst mal , tamu
Re: @ tamu05
Antwort von rokadi. am 07.01.2006, 7:40 Uhr
Guten Morgen,
danke für deine Antwort.
Ich wünsche dir noch viel Spass mit deinen Kindern
LG Kathrin
Hartz 4 und Job?
Beide Elternteilzeit - Gleichgesinnte gesucht
Jetzt nun doch Erziehungsurlaub?? wer kann helfen?
Wie seht Ihr das? Vertrauenverlust Kita
@Henni
Kinderbetreuung 2jähriges Kind in Deutschland
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Jobbeginn nach Erz.Zeit (nicht grad kurz)