Baby und Job

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Geschrieben von Henni am 22.09.2006, 17:25 Uhr

Wirre Sachlagen

aber wie auch immer: wer schulpflichtig ist ist auch schwanger schulpflichtig würd ich sagen. es gibt aber für schüler nd studenten ja keien mutterschutz denn sie haben ja keien arbetigeber oder so. Also kann sie gehen so lange sie möchte und kann.


Ist man NCIHT schulpflichtig so kann die schule einen aus schwerwiegenden gründen ja auch "gehen lassen" , aber ein schwangerschaft an sich ist da ja kein grund, es sei denn sie schiebt die schwangerschaft vor um die ganze Zeit schon ncihts zu machen oder zu fehlen oder sonst was. das wäre dann was anderes. Ich hatte zum glück erst EINE schwangere schülerin und das lief alles recht problemlos, zumal eh die ELtern der SChülerin (sie war 15) dann die Betreuung des Kindes übernommen haben.

LG HEnni

 
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