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Geschrieben von quirida am 22.09.2006, 16:49 Uhr

Sind hier Lehrer oder Leute, die sich mit dem Mutt

erschutz auskennen?????

Hallo!

Also ich hab letztens von einer Bekannten, die grad schwanger geowrden ist und auf einer Schule ihrn Abschluss nachholt, gehört, dass der Lehrer zu ihr meinte, sie wäre für die Schule auf Grund der Schwangerschaft nicht mehr tragbar und müsse daher abbrechen :-(

Kann er bzw die schulleitung das denn so einfach?!

Ich meine, es ist ja wie ne Kündigung, oder?

Der Mutterschutz beginnt ja in der 36. ssw und bis dahin MÜSSTE sie doch eigentlich noch zur Schule gehen dürfen-gut den Schulsport jetzt mal ausgenommen, aber den Rest???!!!

Und ist es denn nicht auch so, dass man den MuSchutz selbst bestimmen darf, also wenn man zB länger zur Arbeit gehen möchte, dann KANN man das doch, wennder FA keine Einwände hat, oder?????

Hab mich da echt gewundert, denn das wäre ja sowas wie ne Kündigung und das darf man doch eigentlich nicht, oder gibts da für Schulen andere Regelungen????

DANKE schonmal!

LG

 
7 Antworten:

Soweit ich weiß gilt Mutterschutz für Schülerinnen nicht, da sie ja keiner Arbeit nachgehen.

Antwort von KH am 22.09.2006, 16:55 Uhr

Sie ist ja nicht beschäftigt. Aber ich bin mir nicht ganz sicher. Wenn sie Ihren Schulabschluss nachholt, dann hat sie ja ihre Schulpflicht erfüllt. Wenn es eine Kirchliche Schule ist, könnte ich mir vorstellen, dass die sie lieber loshätten. Aber so einfach mitten im Schuljahr? Wenn sie nichts weiter angestellt hat, als schwanger zu sein? Da müsste sie notfalls mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht durchkommen.
Aber wie gesagt, ich weiß es nicht wirklich. Vielleicht sollte sie mal nen Rechtsanwalt befragen.

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DANKE erstaml! Und wie ist das mit Schulpflicht???

Antwort von quirida am 22.09.2006, 17:08 Uhr

Das ist zZ nämlich auch noch son Thema ...

Also SIE (eine Andere allerdings) ist noch schulpflichtig und die schule meinte, sie dürfe ab der 12 ssw nicht mehr kommen *achselzuck* WEIß GOTT WARUM !

Ich meine, dass geht doch nicht, oder?! Weil wie es schon heißt-"...Pflicht"-oder?

Aber die Andere (die den Abschluss nachholt) hat nen Vertrag mit der Schule gemacht (kenn mich da nun auch net so aus, weiß nur, dass sie das alles nachholt und des mit nem Vertrag besiegelt ist)...

Ändert der Vertrag etwas daran? Und wie ist das mit Schulpflicht?

*sorry* für die vielen Fragen, aber des interessiert mich wirklich :-)

Und DANKE nochmal!

LG

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Wirre Sachlagen

Antwort von Henni am 22.09.2006, 17:25 Uhr

aber wie auch immer: wer schulpflichtig ist ist auch schwanger schulpflichtig würd ich sagen. es gibt aber für schüler nd studenten ja keien mutterschutz denn sie haben ja keien arbetigeber oder so. Also kann sie gehen so lange sie möchte und kann.


Ist man NCIHT schulpflichtig so kann die schule einen aus schwerwiegenden gründen ja auch "gehen lassen" , aber ein schwangerschaft an sich ist da ja kein grund, es sei denn sie schiebt die schwangerschaft vor um die ganze Zeit schon ncihts zu machen oder zu fehlen oder sonst was. das wäre dann was anderes. Ich hatte zum glück erst EINE schwangere schülerin und das lief alles recht problemlos, zumal eh die ELtern der SChülerin (sie war 15) dann die Betreuung des Kindes übernommen haben.

LG HEnni

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Danke nochmals!

Antwort von quirida am 22.09.2006, 17:33 Uhr

Gut, dann werd ich das gleich alles mal so überbringen :-)

Hört sich zumindest schonmal positiver an, als sie es schilderte :-)

LG

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Re: Danke nochmals!

Antwort von biohuschel am 22.09.2006, 18:10 Uhr

Sie muss ins Schulgesetz schauen! oder sich beim Schulamt kundig machen. Solang kein Mutterschutz oder eine Erkrankung besteht muss sie zur Schule. Ich meine sogar für NRW gelesen zu haben, dass man für die Zeit des Mutterschutzes Anspruch auf Hausunterricht hat.
In welchem Bundesland wohnt sie. Wenn sie in NRW wohnt kann ich nachschaun hab das Schulgesetz zu Hause.
LG Christina

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@Biohuschel

Antwort von quirida am 22.09.2006, 18:21 Uhr

DANKE, aber sie wohnt in Niedersachsen...

Aber ich denke,dass lässt sich schnell herrausfinden...Und außerdem kamen ja schon hilfreiche Tipps, wo man erstmal nen Ansatz suchen kann-sie wurde nämlich sozusagen hochkant aus der Schule geschmissen...
Ein Anwalt weiß da wohl auch mehr und Genaueres (trotzdem DANKE für dein Angebot!!!)...

LG

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Re: Sind hier Lehrer oder Leute, die sich mit dem Mutt

Antwort von berlinbaby am 22.09.2006, 21:49 Uhr

Es gilt immer Schwangeren-Kündigungsschutz, und jeder der Mutter wird hat auch Mutterschutz. Bei mir war das so, ich mußte meine Ausbildung selber kündigen, da ich ein Chemiepraktikum nicht mitmachen dürfte, die Schule durfte mich nicht kündigen, wegen dem Schwangeren-Schutz... Nun habe ich für 2007 einen neuen Vertrag... dann habe ich bis zu meinem Mutterschutz gearbeitet, Teilzeit und habe mit dem Schutzbeginn aufgehört, ich hätte zwar noch gehen können, rein theoretisch, aber ich konnte nicht mehr. Mußte viel Auto fahren.....und ich habe dann ja Mutterschaftsgeld erhalten.....meine Freundin war auch wären des Mu-schutzes in der Uni, da noch 1 Wo. bis Semesterende war.....und keiner hat was gesagt. Man ist ja nicht krank, oder? ( o.k. gibt´s auch Ausnahmen )

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