Baby und Job

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Geschrieben von KH am 22.09.2006, 16:55 Uhr

Soweit ich weiß gilt Mutterschutz für Schülerinnen nicht, da sie ja keiner Arbeit nachgehen.

Sie ist ja nicht beschäftigt. Aber ich bin mir nicht ganz sicher. Wenn sie Ihren Schulabschluss nachholt, dann hat sie ja ihre Schulpflicht erfüllt. Wenn es eine Kirchliche Schule ist, könnte ich mir vorstellen, dass die sie lieber loshätten. Aber so einfach mitten im Schuljahr? Wenn sie nichts weiter angestellt hat, als schwanger zu sein? Da müsste sie notfalls mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht durchkommen.
Aber wie gesagt, ich weiß es nicht wirklich. Vielleicht sollte sie mal nen Rechtsanwalt befragen.

 
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