Baby und Job

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Geschrieben von cats_mone am 13.12.2005, 11:29 Uhr

Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung des AG.Selbst wenn ein Jahr gezahlt wurde muß in nächsten Jahr nicht gezahlt werden.
Anspruch hat man auch nur dann wenn man Mind. ein Jahr in der Firma gearbeitet hat(Januar bis Dezember). Es gibt natürlich tarifliche Unterschiede kann man ja im Arbeitsvertrag nachlesen.
Wenn man nach Zahlung von WG vor dem 31.März aus der Firma ausscheidet muß man das WG sogar zurückzahlen( bei eigener Kündigung oder fristloser vom AG). Während der Erziehungszeit besteht auch kein Anspruch auf WG.

Monique

 
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