Geschrieben von ursel am 24.09.2006, 21:34 Uhr |
Uiuiui, Du bist aber spät
hallo,
du mußt 3 monate, bevor du die arbeit wiederaufnehmen mußt, teilzeit beantragen. jetzt macht es noch keinen sinn. aber die frist von 3 monaten davor darst du nicht verpassen.
lg
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- Elternzeitantrag - Teilzeit erwähnen? - Flockenmolly 22.09.06, 22:06
- Uiuiui, Du bist aber spät - tinai 23.09.06, 10:20
- Re: Uiuiui, Du bist aber spät - ursel 24.09.06, 21:34
- Uiuiui, Du bist aber spät - tinai 23.09.06, 10:20
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