Geschrieben von Zimbinchen am 22.09.2006, 20:33 Uhr |
Minijob und Schwangerschaft.
Hallo, brauche dringend euren Rat.
Ich arbeite in einer Arztpraxis auf 400,- und möchte so gerne noch ein zweites Kind, doch welche Rechte habe ich und wie geht es mit der Bezahlung weiter. Wenn ich mich nun fest einstellen lasse wird meine Chefin ja auch hellhörig, oder. Und ich möchte auch garnicht fest, weil da fahre ich viel schlechter.
Freue mich auch eure Tips
lg Kerstin
Re: Minijob und Schwangerschaft.
Antwort von katjaglueck am 30.09.2006, 16:56 Uhr
Hallo kerstin,
als 400 Euro Jobber hast Du die gleichen Rechte wie jemand der sozialversicherungspflichtig angestellt bist.
Wirst Du krank in der SS erhälst Du Dein Geld weiter. (das muss der AG zahlen..dafür gibts die UMLAGE bei der Krankenkasse..nur viele AGs stellen sich doof). Allerdings hast Du keine Lohnfortzahlung nach den 6 Wochen. D.h. wärst Du länger wie 6 Wochen krank, würdest du nichts mehr bekommen. Dies gilt aber nicht wenn Du ein Beschäftigungsverbot hättest. DAnn muss der AG zahlen bis zum Eintritt in die Mutterschutzfrist (6 Wochen vorher). Mutterschaftsgeld erhält du auch nicht. Das einzige was man beantragen kann ist eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro beim Bundesversicherungsamt. Dauert aber höllisch lange kann ich Dir sagen. Mein Sohn ist am 5.6.06 geboren und ich hab das GEld immer noch nicht bekommen.
Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
LG
Katja