Geschrieben von tinai am 23.09.2006, 10:20 Uhr |
Uiuiui, Du bist aber spät
Hi,
also eigentlich konntest Du den Elternzeitantrag nur bis zum Alter von 2 Wochen Deines Babys stellen. Nach meinem Kenntnisstand kann der AG die Elternzeit im Anschluss an Mutterschutz jetzt verweigern und auf die 8 Wochen Frist bestehen (wenn er Dich loswerden wollte, würde er das so machen).
Nein, Du musst nicht jetzt schon Dein TZ-Begehren für nach derELternzeit erwähnen. Anspruch nach Elternzeit hast Du ohnehin erst einmal nur auf die alte Stelle. Dazu gibts unter Umständen Anspruch auf Teilzeit, das hängt davon ab, wie lange Du schon im Betrieb bist, wie groß der Betrieb ist und ob dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen - alles Dinge, die erst beim Eintritt zu wissen sind - in 3 Jahren passiert viel.
Aber auch bei einem rechtswirksamen Anspruch auf TZ hat man keinen Anspruch auf bestimmte Verteilung der Arbeitszeit - alles auch eine Sache der Kommunikation, des Betriebsklimas und der Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten.
Viel Glück, dass Dein AG sich jetzt nicht auf die 8 Wochen beruft.
Gruß Tina
- Elternzeitantrag - Teilzeit erwähnen? - Flockenmolly 22.09.06, 22:06
- Uiuiui, Du bist aber spät - tinai 23.09.06, 10:20
- Re: Uiuiui, Du bist aber spät - ursel 24.09.06, 21:34
- Uiuiui, Du bist aber spät - tinai 23.09.06, 10:20