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Geschrieben von speedy am 26.03.2012, 9:02 Uhr

theoret. ja

Hi,
theoret. besteht das Recht noch, da es unabhängig vom Arbeitgeber ist. Praktisch muss der AG aber zustimmen - die Zustimmungspflicht entfällt nur, wenn das dritte Jahr unmittelbar an das 2. Jahr anschließt und 7 Wochen vorher angemeldet wird (fällt hier aber aus, da du ja nur 1 Jahr genommen hattest und damit die EZ unterbrochen war).

Ob es geschickt ist, bei einem neuen Job gleich darum zu bitten, ein drittes EZ-Jahr ggf. später nehmen zu dürfen wage ich zu bezweifeln...

Gruß, Speedy

 
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