Geschrieben von speedy am 26.03.2012, 9:02 Uhr |
theoret. ja
Hi,
theoret. besteht das Recht noch, da es unabhängig vom Arbeitgeber ist. Praktisch muss der AG aber zustimmen - die Zustimmungspflicht entfällt nur, wenn das dritte Jahr unmittelbar an das 2. Jahr anschließt und 7 Wochen vorher angemeldet wird (fällt hier aber aus, da du ja nur 1 Jahr genommen hattest und damit die EZ unterbrochen war).
Ob es geschickt ist, bei einem neuen Job gleich darum zu bitten, ein drittes EZ-Jahr ggf. später nehmen zu dürfen wage ich zu bezweifeln...
Gruß, Speedy
- 3. Jahr Elternzeit bei AG Wechsel? - kirshinka 26.03.12, 6:29
- theoret. ja - speedy 26.03.12, 9:02
- Re: theoret. ja - kirshinka 26.03.12, 15:31
- theoret. ja - speedy 26.03.12, 9:02
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