Geschrieben von Sunshine! am 24.07.2003, 14:01 Uhr |
@ Sunshine
Hallo Sunny!
Unten hab ich den Gesetzestext kopiert. Aus der Steuerfreiheit ergibt sich gleichzeitig die Sozialversicherungsfreiheit.
"Vergleichbare Einrichtungen" sind auch Tagesmütter. Die Kinder müssen aber außer Haus untergebracht werden.
"Zusätzlich zum ohnehin geschuldetem Arbeitsentgelt" = der AG darf deswegen nicht weniger zahlen als z.B. tariflich vorgesehen.
Ich hatte irgendwann mal noch ein paar Links, aber die sind hier nicht mehr auffindbar. Der Steuerberater kann euch da bestimmt noch mehr dazu sagen.
Viele Grüße
Sunshine
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§ 3 EStG (Einkommensteuergesetz)
Steuerfrei sind
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33. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;
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- Würde ich vom JA auch einen finaziellen Zuschuß für eine TaMu bekommen? - Jessic@ 24.07.03, 10:27
- Re: Würde ich vom JA auch einen finaziellen Zuschuß für eine TaMu bekommen? - Sunshine! 24.07.03, 11:12
- keine Ahnung aber mal ne andere Frage - Babyfratz 24.07.03, 11:28
- Re: Würde ich vom JA auch einen finaziellen Zuschuß für eine TaMu bekommen? - Sunny1973 24.07.03, 11:34
- @ Sunshine - Sunny1973 24.07.03, 11:36
- Re: @ Sunshine - Sunshine! 24.07.03, 14:01
- @ Sunshine SUPER DANKE *knuuutsch knuddel* o.T. - Sunny1973 28.07.03, 12:49
- Re: @ Sunshine - Sunshine! 24.07.03, 14:01
- @ Sunshine - Sunny1973 24.07.03, 11:36
- Re: Würde ich vom JA auch einen finaziellen Zuschuß für eine TaMu bekommen? - Sunshine! 24.07.03, 11:12
@ SandyHH
Was sagt ihr?
Frage an alle, bitte um rat
Wo leben wir eigentlich? bezügl. Besuch beim Arbeitsamt...
Verbeamtung auf zeit-elternzeit-Krankenversicherung.. HILFE!
Mal ne blöde Frage: Bekomme ich auch Erziehungsgeld wenn ich weiterhin arbeiten gehe?
Brauche Eure Hilfe. Habe morgen Termin bei A-Amt
PAMPERSAKTION
SS und wie sage ich es dem AG?