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Geschrieben von Sunshine! am 24.07.2003, 14:01 Uhr

@ Sunshine

Hallo Sunny!

Unten hab ich den Gesetzestext kopiert. Aus der Steuerfreiheit ergibt sich gleichzeitig die Sozialversicherungsfreiheit.
"Vergleichbare Einrichtungen" sind auch Tagesmütter. Die Kinder müssen aber außer Haus untergebracht werden.
"Zusätzlich zum ohnehin geschuldetem Arbeitsentgelt" = der AG darf deswegen nicht weniger zahlen als z.B. tariflich vorgesehen.

Ich hatte irgendwann mal noch ein paar Links, aber die sind hier nicht mehr auffindbar. Der Steuerberater kann euch da bestimmt noch mehr dazu sagen.

Viele Grüße
Sunshine

_____________

§ 3 EStG (Einkommensteuergesetz)

Steuerfrei sind

.........
33. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;
.....

 
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