Mitglied inaktiv
Kennt sich jemand damit aus? Ich komme aus NRW, bin verheiratet und habe eine Tochter (2J). Ich bin z.Z. arbeitlos, bei meiner alten Arbeitstelle hat mein Chef mir die Kosten für die TaMu erstattet... der nächste wahrscheinlich nicht mehr. Habe ich auch einen "Anspruch" vielleicht vom JA einen Zuschuß für meine TaMu zu bekommen? Wer kennt sich aus? LG und danke
Hallo! Ja, die Möglichkeit besteht bei geringem Familieneinkommen. Frag mal bei eurem Jugendamt nach. Das ist - soweit ich weiß - nicht einheitlich geregelt. Tipp: Mit dem neuen Arbeitgeber vereinbaren, dass er die Kinderbetreuungskosten übernimmt. Das ist für ihn vorteilhaft, da diese Kosten nicht zu versteuern sind und keine Sozialversicherungsabgaben zu zahlen sind. Evtl. springt damit unterm Strich sogar mehr Gehalt heraus. Über diese Möglichkeit ist aber nicht jeder Arbeitgeber informiert! Also ruhig ansprechen! Und zur Frage weiter unten: Kein Arbeitszeugnis selbst schreiben! Das muss er tun. Im Arbeitszeugnis gibt es oftmals Formulierungen, die auf den ersten Blick gut aussehen, aber aussagen, dass der Arbeitnehmer eine Null ist. Stell dir vor, du schreibst so etwas! Lass ihn schreiben; falls du Zweifel hast, ob er das alles richtig gemacht hat, wärs wirklich sinnvoll, das prüfen zu lassen. Wenn ers nicht kann, muss er sich notfalls an einen Fachmann wenden. Sag ihm, dass du von Arbeitszeugnissen einfach keine Ahnung hast und dass du Bedenken hast, die falschen Formulierungen zu wählen. Viele Grüße Sunshine
Was suchst du denn überhaupt für eine Arbeit und wo? Zu den 3 Bewerbungen/Woche muß ich dir leider sagen:das ist noch wenig,denn wenn man heutzutage einen bestimmten Job möchte muß man damit rechnen innsgesammt an die 100 Bewerbungen schreiben zu müssen!
In Hamburg ist es so, dass man über's Jugendamt (Tagespflegebörse) oder selber eine TaMu bestimmen kann! Die selbsternannte bekommt allerdings glaube ich viel weniger Geld, als eine übers Amt vermittelte. Ich hatte für meinen Sohn gedacht eine Freundin als Tagesmutter anzugeben, die hätte aber nur nen kleinen Teil vom Amt bekommen. Der Tip von Sunshine ist ja super, das wusste ich gar nicht... da werde ich doch gleich mal bei unserem Steuerberater nachfragen *lächel* DANKE *knuddel dafür ganz doll* Liebe Grüße Sunny
Kannst Du mir bitte mal bezüglich der "Zuschussgeschichte für Betriebe" mehr Infos zukommen lassen (Links oder eigene Infos). Das interessiert mich SEHR! LG Sunny
Hallo Sunny! Unten hab ich den Gesetzestext kopiert. Aus der Steuerfreiheit ergibt sich gleichzeitig die Sozialversicherungsfreiheit. "Vergleichbare Einrichtungen" sind auch Tagesmütter. Die Kinder müssen aber außer Haus untergebracht werden. "Zusätzlich zum ohnehin geschuldetem Arbeitsentgelt" = der AG darf deswegen nicht weniger zahlen als z.B. tariflich vorgesehen. Ich hatte irgendwann mal noch ein paar Links, aber die sind hier nicht mehr auffindbar. Der Steuerberater kann euch da bestimmt noch mehr dazu sagen. Viele Grüße Sunshine _____________ § 3 EStG (Einkommensteuergesetz) Steuerfrei sind ......... 33. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen; .....
;)
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