Geschrieben von Ulli am 19.08.2006, 14:19 Uhr |
Rechtslage?
Hallo junimama,
danke für die Auskunft. In meinem Vertrag steht aber ein spezieller Absatz "Nebentätigkeit", dort steht unter anderem "Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers."
Außerdem ist es einfach so, dass ich das wirklich gerne in Abstimmung mit dem Arbeitgeber machen will, ganz unabhängig von der Rechtslage.
Viele Grüße
Ulli
- Nebenberufliche Zusatztätigkeit? - AG überzeugen? - Ulli 18.08.06, 12:21
- Re: Nebenberufliche Zusatztätigkeit? - AG überzeugen? - junima 19.08.06, 10:03
- ..Nachtrag - junima 19.08.06, 10:07
- Rechtslage? - Ulli 19.08.06, 14:19
- ..Nachtrag - junima 19.08.06, 10:07
- Re: Nebenberufliche Zusatztätigkeit? - AG überzeugen? - junima 19.08.06, 10:03