Baby und Job

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Geschrieben von Ulli am 19.08.2006, 14:19 Uhr

Rechtslage?

Hallo junimama,

danke für die Auskunft. In meinem Vertrag steht aber ein spezieller Absatz "Nebentätigkeit", dort steht unter anderem "Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers."
Außerdem ist es einfach so, dass ich das wirklich gerne in Abstimmung mit dem Arbeitgeber machen will, ganz unabhängig von der Rechtslage.

Viele Grüße
Ulli

 
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