Geschrieben von junima am 19.08.2006, 10:03 Uhr |
Nebenberufliche Zusatztätigkeit? - AG überzeugen?
Also entscheiden musst du letztlich selbst. War vor einigen Jahren in einer ähnlichen Situation und habe mich für die selbständige Nebentätigkeit entschieden. Daher kann ich dir zumindest was den rechtlichen Hintergrund angeht folgende Infos geben:
Vorausgesetzt du bist nicht in Elternzeit und deine freiberufliche Tätigkeit ist keine direkte Konkurrenz zu deinem AG, hast du nicht mal unbedingt eine Mitteilungspflicht ihm gegenüber. Das Gesetzt regelt es sinngemäß so, dass alles, was du sonst gegen Bezahung ausserhalb deiner Haupttätigkeit tust, deine Einsatzkraft beim Haupt-AG in keiner Weise beeinträchtigen darf. Ist dies gewährleistet und in deinem Arbeitsvertrag und/oder einem für dich gültigen Tarifvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes dazu geregelt(was kaum der Fall sein dürfte), musst du deinem AG gar nichts von deiner Nebentätigkeit sagen. Damit fiele das Problem, ihn "überzeugen" zu müssen ja schonmal weg...
- Nebenberufliche Zusatztätigkeit? - AG überzeugen? - Ulli 18.08.06, 12:21
- Re: Nebenberufliche Zusatztätigkeit? - AG überzeugen? - junima 19.08.06, 10:03
- ..Nachtrag - junima 19.08.06, 10:07
- Rechtslage? - Ulli 19.08.06, 14:19
- ..Nachtrag - junima 19.08.06, 10:07
- Re: Nebenberufliche Zusatztätigkeit? - AG überzeugen? - junima 19.08.06, 10:03