Geschrieben von tinai am 24.03.2006, 11:09 Uhr |
Nur mit Einverständnis des AG
Für den Zeitraum, den Du innerhalb der ersten zwei Jahre beantragt hast, bist Du tatsächlich festgelegt. Dein AG kann aber zustimmen, dann kannst DU verlängern - er muss aber nicht zustimmen.
Das dritte Jahr zu nehmen steht Dir auf jeden Fall noch frei.
- Elternzeit - Verlängerung möglich???? - alinasophie 24.03.06, 10:25
- Re: Elternzeit - Verlängerung möglich???? - fenja2003 24.03.06, 10:37
- Nur mit Einverständnis des AG - tinai 24.03.06, 11:09