Geschrieben von SEAGLD am 25.06.2013, 14:59 Uhr |
Mutterschutz - Elternzeit - Umzug - Arbeitsstelle alles auf einmal!
Grundsätzlich darfst Du natürlich hinziehen wo Du willst.
Grundsätzlich darf man während der EZ 30h/Woche arbeiten, ein Verdienst wird dabei auf das EG angerechnet solange bis das Kind 1 Jahr alt ist (14 Monate bei Alleinerziehenden).
Aber - was u arbeiten darfst kannst Du Dir nciht von Grund weg her aussuchen. Du kannst TZ in EZ bei Deinem AG arbeiten, oder aber selbstständig oder bei einem anderen AG - dann benötigst Du aber die schriftliche Zustimmung Deines jetzigen AG.
Ob Du bereits gekündigt hast oder nicht spielt dabei Rolle. Wenn Du vor dem Ende der EZ bei Deinem jetzigen AG kündigst, dann fällst Du aus der EZ raus. Das bedeutet dann auch dass Du nicht mehr versichert bist und Dich selber versichern musst.
Weitere Ansprüche verspielst Du meines Wissens nach nicht, da für das Kind bei der Rente so oder so Zeiten angerechnet werden. Aber das mit der Krankenversicherung sollte man schon bedenken.
Nach dem Mutterschutz bekommst Du vom AG kein Gehalt mehr bis Du wieder anfängst zu arbeiten.
An Deiner Stelle würde ich mit dem AG darüber sprechen ob einer selbstständigen Tätigkeit während der EZ zustimmen würde, und wenn dann direkt 3 Jahre EZ nehmen (= 3 Jahre beitragsfrei versichert). Solltest Du innerhalb der Zeit mit den 30h nicht mehr hinkommen kannst Du immernoch innerhalb der EZ mit der normalen Kündigungsfrist kündigen.
Zum Ende der EZ hast Du ein Sonderkündigungsrecht, von welchem Du dann auch gebrauch machen solltest, da beträgt die Frist 3 Monate.
LG Sabine
- Mutterschutz - Elternzeit - Umzug - Arbeitsstelle alles auf einmal! - Smarty4077 25.06.13, 14:26
- Re: Mutterschutz - Elternzeit - Umzug - Arbeitsstelle alles auf einmal! - SEAGLD 25.06.13, 14:59
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