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Geschrieben von tinai am 03.05.2006, 12:56 Uhr

Kündigungsschutz

So hier stand ein langer Text, der aber falsch ist. Tatsächlich werden TZ-Kräfte mit einer Wochenearbeitszeit von unter 20 Stunden als halbe Kräfte gezählt, von mehr als 20 Stunden als Vollzeitkräfte, das was ich vorher schrieb war veraltet.

Es ist noch komplizierter seit der Arbeitsmarktreform von 2003: Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat, genießen Kündigungsschuzt erst in Betrieben mit MEHR ALS 10 BESCHÄFTIGTEN ohne mitzählung von Auszubildenden und Neueingestellten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die in Betrieben mit mehr als 5-bis zu 10 Beschäftigen am 31.12.2003 Kündigungsschutz hatten, diesen auch auf Dauer behalten.

Also: Wenn Ihr jetzt 20 Minijobber mit unter 20 Wochenstunden habt, würde die Einstellung von einer weiteren Minijobberin zu einer Beschäftigtenzahl nach KSchG von 10.5 führen und damit fallen alle unter den Kündigungsschutz.

Dass eine Änderung dieser Regelung in Planung ist, wäre mir neu, aber auf der anderen SEite gibt es so viele ungelegte Eier, kann schon sein, dass es mal wieder im Gespräch ist (gucke kein Fern und bin immer etwas später informiert ;-).

Hoffe, ich konnte helfen.

Gruß Tina

 
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