Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von tinai am 03.05.2006, 11:03 Uhr

Kündigungsschutz

ist für alle Arbeitnehmer gleich, egal ob auf Minijobbasis oder sozialversicherungspflichtig. Die Bewertung der STundenanzahl kann ein bisschen mühsam sein.

Also ein Minijobber mit 8 Stunden/Wochen zählt meines Wissens wie eine "Viertelarbeitskraft" beim Zählen.

Kann mir nicht vorstellen, dass die Zahl je auf 30 erhöht würde, woher hast Du 20 oder bist Du nicht aus D?

Außerdem würde ich über ungelegte Eier weiter nicht nachdenken, ändert sich eh dauernd.

Gruß Tina

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.