Geschrieben von tinai am 03.05.2006, 11:03 Uhr |
Kündigungsschutz
ist für alle Arbeitnehmer gleich, egal ob auf Minijobbasis oder sozialversicherungspflichtig. Die Bewertung der STundenanzahl kann ein bisschen mühsam sein.
Also ein Minijobber mit 8 Stunden/Wochen zählt meines Wissens wie eine "Viertelarbeitskraft" beim Zählen.
Kann mir nicht vorstellen, dass die Zahl je auf 30 erhöht würde, woher hast Du 20 oder bist Du nicht aus D?
Außerdem würde ich über ungelegte Eier weiter nicht nachdenken, ändert sich eh dauernd.
Gruß Tina
- frage zu minijobs und arbeitnehmerzahl - 58er 02.05.06, 20:08
- Kündigungsschutz - tinai 03.05.06, 11:03
- Re: Kündigungsschutz - 58er 03.05.06, 11:40
- Re: Kündigungsschutz - tinai 03.05.06, 12:56
- PS. - tinai 03.05.06, 12:58
- Re: Kündigungsschutz - tinai 03.05.06, 12:56
- Re: Kündigungsschutz - 58er 03.05.06, 11:40
- Kündigungsschutz - tinai 03.05.06, 11:03
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