Geschrieben von 58er am 03.05.2006, 11:40 Uhr |
Kündigungsschutz
hi Tina,
es geht um die nachschulbetreuung an unserer schule (in deutschland), die von uns eltern organisiert wird. jetzt kappeln wir uns um zusätzliche bzw. den erhalt bestehender gruppen mit je 4 betreuerinnen. und der vorstand meinte sinngemäß, dass er bei über 20 angestellten minijobbern in andere "rechtszonen" mit strengeren auflagen etc. käme, also der kündigungsschutz zunehme etc. (was er damit genau meint, habe ich natürlich bereits bei ihm erfragt, seine antwort steht noch aus). jemand anderes sagte nun, die grenze würde vom gesetzgeber nun sowieso auf 30 hochgezogen werden.
ich hoffe, ich klinge jetzt nicht zu nebulös (wie´s halt immer so ist, bei den elterninitiativen, meist treffen da viele halb- oder unspezialisierte zusammen, man is ja schon froh, wenn man überhaupt genug leute findet, die was machen), aber ich kenne die - offensichtlich wenigen - nuancen bei den unterschieden zwischen mini- und sonstigen jobs leider nicht und kanns deshalb nicht ganz genau beschreiben. jedenfalls ist es einer der knackpunkte, mit dem bei uns eine ausreichende betreuung ab nächsten schuljahr steht und fällt.
ähm, kannst du meinem geschreibe noch folgen und weisst noch einen rat?
danke und viele grüße von old mama
- frage zu minijobs und arbeitnehmerzahl - 58er 02.05.06, 20:08
- Kündigungsschutz - tinai 03.05.06, 11:03
- Re: Kündigungsschutz - 58er 03.05.06, 11:40
- Re: Kündigungsschutz - tinai 03.05.06, 12:56
- PS. - tinai 03.05.06, 12:58
- Re: Kündigungsschutz - tinai 03.05.06, 12:56
- Re: Kündigungsschutz - 58er 03.05.06, 11:40
- Kündigungsschutz - tinai 03.05.06, 11:03
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