Geschrieben von LaraRobin am 30.10.2004, 20:29 Uhr |
Kündigungsfristen nach Elternzeit
Hallo,
hab Dir mal was aus dem BGB kopiert:
2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende
eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Liebe Grüße Susanne
- Kündigungsfristen nach Elternzeit - MariesMama78 30.10.04, 1:08
- Re: Kündigungsfristen nach Elternzeit - LaraRobin 30.10.04, 20:29
- dankeschön - MariesMama78 31.10.04, 0:12
- Re: dankeschön - LaraRobin 31.10.04, 10:58
Antwort zu ...Reinfall - Heimarbeit, an Mama1000
Erziehungsgeld?
An christina2912????
Tagesmutter(brauche rat )
Kindliche Entwicklung und Ganztagesbetreung
Voll der reinfall ! heimarbeit!vorsicht lang!!!!
Wer sucht Tagesmutter
Wieviel Geld pro Std bei Minijob????
Tagesmutter - Was beachten?