Geschrieben von oca am 10.03.2005, 8:40 Uhr |
Kindergartenbeiträge
Hallo,
die Stadt hatte vor ein paar Monaten
alle Steuerbescheinigungen angefordert,zwecks Überprüfung ob man
die Einkommensgrenzen zur Berechnung des KIGA Betrages überschritten hat.
Nun haben wir gestern ein Schreiben bekommen, für das Jahr 2002 müssen wir
nachzahlen. Grund: Unser Brutto war in
diesem Jahr besonders hoch, weil ich aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung erhalten habe.
Diese wurde dann in ETW gesteckt.
Bin unsicher, zählt denn Abfindung zum
regulären Einkommen ?
Da ich im Moment arbeitssuchend bin und
keine Leistungen mehr erhalte ( Menne
verdient genug, Aussage Agentur für Arbeit) können wir den geforderten Betrag auf gar keinen Fall in einer Summe bezahlen, meint Ihr es ist Ratenzahlung möglich.
Ich trau mich im Moment nicht anzurufen, ist mir was peinlich.
Ratlose Grüße
oca
verzwickt verzwackt:-)
Antwort von Luna&Sol am 10.03.2005, 9:14 Uhr
Ich weiß nicht genau , ob Abfindungen Einkommen sind, aber ich möchte dir Mut machen, dort unbedingt anzurufen!
Entscheidend ist bei der Berechnung zwar das vorletzte Jahr, aber wenn sich eure Situation drastisch geändert hat und das Geld "weg" ist, können sie dir ja nichts nehmen.
Das Geld in Raten zu zahlen, ist eine gute Idee. Biete es ihnen an und informier dich, ob Abfindungen überhaupt Einkommen im Sinne des KiTa Beitrags-Gesetzes sind.
LG
Was verdient man hier..:
Büdde, Daumen drücken und eine Frage Gehaltsgruppe...
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Wie seht Ihr das???
Fernstudium/Fernlehrgang...
Könnt Ihr Euch vorstellen....
Kennt jemand das ??? vorsicht, nicht ganz jugendfrei :-)
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