Geschrieben von Holzkohle am 10.01.2013, 23:03 Uhr |
kennt sich jemand mit arbeitsrecht aus???
wir reden hier von verschiedenen Verträgen.Der erste war auf ein halbes Jahr befristet. Dann hat man Dir einen NEUEN Vertrag, nämlich TZ, angeboten, der zwar ebenfalls befristet war, aber es war ein NEUER Vertrag. Er wurde nicht auf Basis des alten abgeschlossen.
Im November hast Du wieder nen neuen Vertrag bekommen, und der wurde jetzt verlängert. Also ja - in meinen Augen rechtlich absolut ok. Sie dürfen. Da wir hier von drei verschiedenen Verträgen reden.
So, wie Du es beschrieben hast, beruft sich keiner der Folgeverträge auf den allerersten Vertrag.
Kinderplanung gut und schön, allerdings gibt mir die ständige Veränderung und Verlängerung der Verträge in Deiner Firma ein wenig Rätsel auf. Gehts denen nicht gut, also finanziell???? Dass man immer nur auf halbe Jahre plant? Mit dem Vollzeitvertrag bist doch jetzt in Sack und Tüten?
- kennt sich jemand mit arbeitsrecht aus??? - stefanie3009 10.01.13, 22:53
- Re: kennt sich jemand mit arbeitsrecht aus??? - Holzkohle 10.01.13, 23:03
- Re: kennt sich jemand mit arbeitsrecht aus??? - stefanie3009 10.01.13, 23:28
- Re: kennt sich jemand mit arbeitsrecht aus??? - speedy 11.01.13, 11:03
- Re: kennt sich jemand mit arbeitsrecht aus??? - Holzkohle 10.01.13, 23:03
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